Kann ich einen Vermittlungsvertrag kündigen?

Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr geholfen. Gruß.

Hallo, undergroundman! Da bist du ja einen besonders üblen Spezi gelangt. Vor allen Dingen, was das angebotene „Probearbeitsverhältnis“ angeht VORSICHT!!!
Tja, nun kenne ich den Vermittlungsvertrag nicht, den du da unterschrieben hast. Aber sicher enthält der Vertrag irgendeine Bestimmung zu den Kündigungsmöglichkeiten und/oder Fristen!? Schau doch mal ganau alles durch.
Manche Arbeitsvermittler verlangen irgendwelche „Verwaltungskosten“ oder so, wenn man den Vertrag vorzeitig kündigen will. Aber wie gesagt, das kann ich von hier aus schlecht prüfen.
Wohnst Du zufällig in oder in der Nähe von Berlin? Dann könnte ich dir evtl. direkt helfen?
Leider darf ich dir auf diesem Wege nicht meine Telefonnummer nennen. Aber, vielleicht kommen wir doch noch auf andere Weise weiter.

Du kannst aber zunächst mal dem Typ am Telefon sagen, er solle das mit den ständigen Anrufen sein lassen und vielleicht mit ihm eine Uhrzeit vereinbaren, zu der du ihn von dir aus täglich anrufst. Dann kann er dir ja sagen, ob und was er für dich hat.

Die Kündigung des Vermittlungsvertages ist im übrigen deine Privatsache. Das ist dem Arbeitsamt egal. Da hat damit im Prinzip nichts zu tun.

NOCH ETWAS WICHTIGES: Hoffentlich hast du dem Privaten Arbeitsvermittler nur eine Kopie deines Vermittlungsgutscheines ausgehändigt???!!!

Herzliche Grüße und alles Gute und Gottes Segen. Meld dich doch noch mal, was nun geworden ist. Tschüs

Hallo, natürlich habe ich nicht das Original aus den Händen gegeben. Ich habe hier bei wer weiss was einen anwalt kennen gelernt der die sache in die hand genommen hat um den typen los zu werden. ich wohne auch in der nähe von dortmund. aber trotzdem vielen dank und schönen gruß und frohe pfingsten.

Sorry, dass ich so spät antworte, hatte einen Todesfall in de Familie.

SOWEIT ich kann, hier meine Antworten:

Stell Dich ihm während der üblichen Arbeitszeiten (von mir aus von 7-17 Uhr) zur Verfügung, sag ihm das.
Geh nicht ans Handy, wenn Du in einem Gespräch bist, sag ihm das.

Vollconti ist an sich ok, Du musst nur darauf achten, dass Du dort nicht weniger verdienst, als Du ALG PLUS (!) Fahrtkosten bekommst (ab Hartz IV wird’s strenger). Es gibt Firmen, die die Wochenend- und Überstundenzuschläge pauschal aufs Gehalt draufschlagen; es gibt Firmen, die nur sonntags Zuschläge zahlen, weil der Samstag zu den WERKtagen gehört.
Bei den Fahrtzeiten drauf achten, dass sie für Hin- und Rückfahrt 2 1/2 Stunden nicht überschreiten.

2 Tage Probearbeiten ist ok, läuft als Trainingsmaßnahme über das Arbeitsamt; bei ein und demselben Unternehmen nicht mehr als 14 Tage Trainingsmaßnahme machen; leider habe ich die Erfahrung machen müssen, dass es Unternehmen gibt, die diese Möglichkeit ausnutzen, um über MONATE kostenlose Arbeitskräfte zu bekommen (alle zwei Wochen ein anderer).

Du brauchst einen Vermittler NICHT in Anspruch zu nehmen, Du hast Deiner „Mitwirkungspflicht“ Genüge getan, indem Du es mit ihm versucht hast, aber zu meiner Zeit war die „Vermittlung“ an einen privaten Arbeitsvermittler nicht mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen, ist also lediglich als Angebot zu verstehen, nicht als Verpflichtung zur Bewerbung.

Der private Arbeitsvermittler ist allerdings unter Erfolgszwang, weil er nur dann den Vermittlungsgutschein einlösen kann, wenn er Dich erfolgreich (dazu gehört auch „dauerhaft“) vermittelt hat.

Ja, Du musst die bisherigen Bemühungen des privaten Vermittlers soweit ich weiß aus eigener Tasche bezahlen, wenn und weil er den Gutschein nicht abrechnen kann.

Nein, es entstehen Dir keine Nachteile beim Arbeitsamt.

Bitte berücksichtige bei meiner Antwort, dass es einige Zeit her ist, dass ich in der Agentur als Vermittlerin tätig war - die Rechtslage hat sich vielleicht grundlegend geändert.

Übrigens: ein Gespräch mit Deinem Vermittler beim Arbeitsamt wirkt manchmal Wunder… :wink:

Vielen Dank für den Tip. Gruß

Ich habe auch so ein Problem mit einem PAV, mit dem ich erst am Mittwoch einen Vertrag abgeschlossen habe. Darin ist verankert, dass er meine Bewerbungskosten abkassieren will. Nach reiflicher Überlegung und Beratung durch andere Leidensgenossen möchte ich den Vertrag nun widerrufen, da es ja auch erst 2 Tage her ist.
Denn ich bin absolut nicht mit dieser Verrechnung meiner Bewerbungskosten einverstanden, da ich mich selbst ja auch noch bewerbe und diese brauche.

Kann ich diesen Vertrag also widerrufen?