Hallo,
ich bin gerade an der Steuererklärung 99 (ja, etwas spät
ich hab da mal ne Frage, zu der ich bisher schon ein paar verschiedene Meinungen gehört habe:
ich habe ein Dokument, dass mir die Abfuhr von Kapitalertragssteuer in Höhe von knapp 2000 Mark nachweist von meiner Bank.
irgendwo habe ich gelesen, dass die KESt praktisch wie eine Einkommenssteuer wäre, die vorausgezahlt wird.
ich komme aber evtl. selsbt mit Zinseinkünften unter bzw. knapp über die Grenze ab der ich überhaupt Einkommensteuer zahlen müsste (13000 oder was), also kann ich darauf hoffen dass ich die gezahlte Steuer wieder rauskriege?
Ach ja, es existiert kein Freistellungsauftrag soviel ich weiss. aber bedeutet das, dass mein geld deswegen futsch is? Immerhin hat der Staat sich mein geld für ein Jahr kostenlos ausgeliehen
Sorry, ich bin noch nicht so der Profi in diesen Angelegenheiten, ich hoff ich hab da nicht mein Geld verschenkt, bitte informiert mich. Und zwar wenn möglich mit fundierten Antworten. Von „kriegst nix“ über „teilweise“ bis „kriegst alles wieder raus“ hab ich schon alles gehört
MfG Bruno