Hallo liebe Gemeinde,
weiss jemand ob es eine eindeutige Regelung der Berechnung der Innenprovision für Makler gibt, wenn sich der Kaufpreis reduziert hat. Die Reduzierung hat in diesem Beispiel der Bauträger zu verantworten. Der Makler wurde davon kurz vor Notartermin in Kenntnis gesetzt.
Beispiel:
100.000,- € kostet ein Wohnung
3 % Innenprovision zahlt der Bauträger
10.000,- Eur hat der Bauträger dem Käufer erlassen.
Kaufpreis somit 90.000,- €.
Wie viel Provision muss der Bauträger zahlen?
Vorab vielen Dank…