Hey Leute,
ich bin total verwirrt. Ich habe das Thema „Kaufvertrag“ und da kommen auch Hol-,Bring- und Schickschulden drin vor.
Bringschulde verstehe ich einigermaßen, aber das andere nicht.
Von einer Holschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist und der Gläubiger die Leistung auf eigene Kosten abholen muss. Gemäß § 269 BGB ist dies der Normfallfall wenn im Vertrag nichts abweichendes geregelt wird.
Von einer Bringschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Gläubiger ist, und der Schuldner zur Erfüllung die Ware dorthin bringen muss.
Von einer Schickschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist, der Leistungserfolg aber am Wohnsitz des Gläubigers eintritt. Von einer qualifizierten Schickschuld spricht man, wenn die Leistungsübermittlung auf Gefahr des Schuldners erfolgt (z.B. gemäß § 270 BGB bei Geldschulden).
Bei Holschuld steht jetzt, dass der Gläubiger (Verkäufer) seine Sache beim Schuldner abholen muss, aber was holt er denn? Er möchte ja nur das Geld und das wird ihm ja „zugeschickt“…ich bin verwirrt…Ich dachte die Holschuld ist: Der Käufer muss seine Ware beim Verkäufer abholen.
Erfüllungsort ->Entscheidend ist , ob der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Kaufsache zu bringen (dann ist der Wohnsitz des Käufers Erfüllungsort) oder ob der Käufer die Ware abholen muss (dann ist der Wohnsitz des Verkäufers Erfüllungsort).
Was ist der Ablieferungsort?
So…
Das Problem ist auch, dass ich nicht genau weiß wer Gläubiger und Schuldner ist. Im Endeffekt ist ja der Verkäufer der Gläubige, oder? Aber der Verkäufer hat ja auch Warenschuld oder?
Kennst sich jemand mit diesem thema vielleicht aus?
Mein problem: Die 3 verschiedenen Schulden … wenn ich mit Gläubiger/Schuldner/erfüllunsgort falsch liege dann auch das.
Sorry, dasss ich das Forum mit so einem Hat-eigentlich-garnix-mit-tr-zu-tun-thread belästige, aber ihr seid meine Letzte Hoffnung. Mein Vater ist jetzt auch verwirrt.
Danke.