Kein Kindergeld obwohl unter 7664 Euro?

Hallo zusammen!

Die Familienkasse hat jetzt das Kindergeld gestrichen mit der Begründung dass mein Einkommen zu hoch sei.
Zu mir: Ich bin 19, befinde mich in der Übergangsphase Schulabschluss (Abitur Ende März) und Ausbdilungsbeginn (Mitte September). Zwischenzeitlich habe ich einen Aushilfsjob (Vollzeit) angenommen, wo ich monatlich 1200 brutto verdiene. Diesen Job werde ich maximal 5 Monate ausüben (April - August), komme also zusammengefasst nicht über die jährliche Kindergeldgrenze von 7664 Euro. Weitere Einkommen habe ich keine. Die Familienkasse hat mir per Telefon mitgeteilt, dass sich diese Grenze nur auf Ausbildungsvergütung bezieht und ich jetzt nicht mehr durch die Agentur für Arbeit „vermittelbar“ wäre. Ehrlich gesagt blicke ich in dieser Argumentation nicht durch und finde auch nirgends in den Broschüren Hinweise darauf, dass sich dieser Betrag nur auf eine Ausbildungsvergütung beziehen soll. Es würde mich freuen wenn mich jemand zu dieser Sachlage aufklären könnte - vielen Dank!
Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

per Telefon ist es meist schlecht. Spreche am besten persönlich vor und lasse dir alles erklären. Wenn du was nicht verstanden hast, dann frag halt noch einmal nach.

Aber…5*1200=6000 + 4*Ausbildungsvergütung=???
Von diesen Einkünften können noch Werbungskosten abgezogen werden.

Jedenfalls solltest du dem Aufhebungsbescheid widersprechen.

Soweit ich das verstanden habe, steht dir jetzt in der Übergangszeit nur dann KG zu, wenn du arbeitslos gemeldet bist. Sobald du mit deiner Ausbildung beginnst, wird es nach dem Einkommen berechnet.

hier findest du alles was du wissen musst:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwort…

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm

gruß,
Maja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Maja,

danke für deine Antwort.

Leider ist die nächste Familienkasse rund 50 km von mir entfernt

Ich erhalte keine Ausbildungsvergütung (rein schulische Ausbildung), es bleibt also beim jährlichen Einkommen von 5*1200 = 6000 Euro.

Ich habe mir deine Links durchgelesen und stehe noch vor den selben Fragen. Ich bin nicht arbeitslos gemeldet also kommen nur folgende Punkte für mich in Frage:

**"Kinder in der Berufsausbildung bzw. unmittelbar vor der Berufsausbildung:

  • die Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. beim Wechsel zwischen Gymnasium und Studium oder Berufsausbildung)"** =fällt für mich weg (mehr als 4 Monate - dank an das vorgezogene Abitur in RLP)

"Zeiträume, in denen die eigentliche Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann"
Das könnte zutreffen, da meine geplante Berufsausbildung (biotechnischer Assisstent) mit einer bestimmten Spezialisierung (Fachrichtung Molekularbiologie) nur an einer Schule angeboten wird und ich die Ausbildung nicht an einer anderen Schule früher aufnehmen könnte.

Ich finde die Formulierungen recht schwammig und hätte gern eine neutrale Meinung dazu ob ich wirklich Anrecht auf Kindergeld hab (bzw. meine Eltern)?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

so wie ich das sehe, besteht während der Übergangszeit zwischen den Ausbildungen kein Anspruch auf Kindergeld.

Der Übergangszeitraum umfasst mehr als 4 Kalendermonate. Hier sind nur geringe Chancen vorhanden, auch während dieses Zeitraumes Kindergeld zu bekommen. In jedem Fall würde ich aber Einspruch einlegen und schildern, dass man eben für die Überschreitung des Zeitraums selbst nichts kann (wegen Schulbeginn etc.).

Nun zur Einkommensgrenze. Wie schon geschrieben wurde, handelt es sich um eine jährliche Einkommensgrenze. Das heißt, die Grenze beträgt vom 01.04.2006 bis 31.08.2006 nicht 7664,00 EUR sondern lediglich 3193,33 EUR (7664,00 * 5 / 12). Mit den von dir genannten 6000,00 EUR ist die anteilige Einkommensgrenze somit eindeutig überschritten und soviel Werbungskosten dürften wohl nicht vorliegen, um wieder unter die Grenze zu kommen.

Wenn dein Einkommen tatsächlich so hoch ist, ist übrigens mein Tipp mit dem Widerspruch hinfällig, da es so und so keine Auszahlung geben würde.

Viele Grüße
Florian

Noch ein Link: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

In der Übergangsphase Schulabschluss - Ausbdildungsbeginn bekommst Du, wenn sie länger als 4 Monate ist, kein Kindergeld. ;-(
Was Du in dieser Zeit verdinst, zählt aber auch nicht beim Einkommen mit.:wink:

Es zählt nur das, was in den Kindergeldmonaten verdient wird.
(minus Werbungskosten und minus gesetzliche Sozialversicherung)

Die Einkommensgrenze beträgt aber nicht mehr 7.680,- €, sondern den Kindergeldmonaten entsprechende Zwölftel.
Die Werbungskostenpauschale wird ebenfalls gezwölftelt.

Eventuell doch Einspruch einlegen, und der Kindergeldkasse genau nachweisen, in welchen Monaten was verdient wurde, bzw. in welchen Abschnitten was verdient wurde:

  • Schulzeit
  • Zeit dazwischen
  • Ausbdildung

Gruß JoKu

gerade aktuell von der Stiftung Warentest zum Thema Familien­kassen:
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_rech…

ganz untzen gibt es einen Link „So legen Sie Einspruch ein“
http://www.stiftung-warentest.de/filestore/public/71…
(binnen eines Monats!)

Gruß JoKu