Keine Konfirmation - Kirchenaustritt

Moin zusammen!

Angenommen ein deutscher Bürger sei als Säugling getauft worden und hatte sich mit 14 dazu entschlossen nicht konfirmiert zu werden, ist er dann im Sinne des Gesetzes Kirchenmitglied?

Ist die Konfirmation als solche nur eine traditionelle Bestätigung der Taufe oder hat sie auch eine rechtliche Bedeutung?

Oder anders gesagt: Würde es einem nicht konfirmierten Bürger, der auf seiner Lohnsteuerkarte die Konfession „evangelisch“ stehen hat beim Standesamt helfen aus der Kirche auszutreten oder hat die Konfirmation wie gesagt keine rechtliche Bedeutung im Sinne des Gesetzes?

Grüße,
Mud

Hallo!

Ist die Konfirmation als solche nur eine traditionelle
Bestätigung der Taufe oder hat sie auch eine rechtliche
Bedeutung?

Die Mitgliedschaf wird mit der Taufe erworben.

Oder anders gesagt: Würde es einem nicht konfirmierten Bürger,
der auf seiner Lohnsteuerkarte die Konfession „evangelisch“
stehen hat beim Standesamt helfen aus der Kirche auszutreten

Wenn er asutritt ist er kein Mitlgied mehr und die Steuerpflicht entfällt. ja.

Gruß,

Florian.

Wenn er asutritt ist er kein Mitlgied mehr und die
Steuerpflicht entfällt. ja.

Ja :wink: Das war der Hintergrund der Frage. Ich wollte nur wissen, ob es helfen würde, dass er nicht konfimiert ist aber das hier…

Die Mitgliedschaf wird mit der Taufe erworben.

…hat es ja schon beantwortet.

Danke,
Mud

Ich wollte nur wissen, ob es helfen würde, dass er nicht konfimiert ist :aber das hier…

Die fehlende Konfirmation sagt nur aus, dass Person X kein vollwertiges, aber natürlich ein voll zahlendes Gemeindemitglied ist.

Gruß Andreas

Wenn er asutritt ist er kein Mitlgied mehr und die
Steuerpflicht entfällt. ja.

Ja :wink: Das war der Hintergrund der Frage. Ich wollte nur
wissen, ob es helfen würde, dass er nicht konfimiert ist aber
das hier…

Wieso braucht man denn Hilfe um aus der Kirche auszutreten, verstehe ich nicht. Suchst du nach Argumenten um einen weollten austritt zu rechtfertigen? Oder geht es darum Rückwirkend die Steuer zurück zu fordern da diese Person nie Mitglied sein wollte.

Die Mitgliedschaf wird mit der Taufe erworben.

…hat es ja schon beantwortet.

Danke,
Mud

Daniel

Standesamt?!?

Oder anders gesagt: Würde es einem nicht konfirmierten Bürger,
der auf seiner Lohnsteuerkarte die Konfession „evangelisch“
stehen hat beim Standesamt helfen aus der Kirche auszutreten
oder hat die Konfirmation wie gesagt keine rechtliche
Bedeutung im Sinne des Gesetzes?

Das mit dem Standesamt versteh ich jetzt nicht. Also der Austritt an sich wird über das Amtsgericht abgewickelt. Zumindest hier bei mir.

Hallo,

Das mit dem Standesamt versteh ich jetzt nicht. Also der
Austritt an sich wird über das Amtsgericht abgewickelt.
Zumindest hier bei mir.

Wo bist du?
In den Bundesländern, die ich kenne, läuft es über das Standesamt.

Gruß
Elke

Wo bist du?

Zu Hause… :smile:

In den Bundesländern, die ich kenne, läuft es über das
Standesamt.

NRW, ich habs im Kreis Aachen über das Amtsgericht gemacht.

Version Schweiz
Hallo Andreas

Ich wollte nur wissen, ob es helfen würde, dass er nicht konfimiert ist :aber das hier…

Version Schweiz: Schreiben an die Kirchgemeinde, dass man austreten will. Das gibt dann bei uns eine Meldung an die staatliche Gemeinde, dass diese Person ausgetreten ist und keine Steuern mehr zahlen muss.

Die fehlende Konfirmation sagt nur aus, dass Person X kein
vollwertiges, aber natürlich ein voll zahlendes
Gemeindemitglied ist.

Weiss jetzt nicht, wie es in Deutschland ist aber mal Grundsätzlich, was die evangelische Kirche unter Konfirmation versteht:

Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe, die man als Kleinkind erhalten hat, als man noch keine Willensäusserung machen konnte. Die Konfirmation heisst nur „ich will mich Gott ganz hingeben und ihm folgen“. In der Schweiz würde eine Nicht-Konfirmation nicht automatisch einen Kirchenaustritt bedeuten. Es erwachsen ihm auch keine Nachteile. Solange er (die Person) nicht schriftlich mitteilt, dass er zur Kirche austretten will, solange hat er alle Rechten und Pflichten (Stimmberechtigt, alle Angebote der Kirche im Normalfall kostenfrei (Heirat, Taufe, Beerdigung) Steuern zahlen).

Im Kt. Aargau und auch anderen Kantonen der Schweiz wird heftig darüber diskutiert, wie man mit Personen umgehen will, die konfessionslos sind, sich aber von einem Pfarrer beerdigen lassen wollen (sei dies testamentlich festgehalten, oder die Hinterbliebenen wollen das so). Da sieht man unterschiedliche Variationen. Die einen verlangen mehrere Tausend Franken dann dafür, andere sagen, wie teuer es wäre und man bittet um einen Kostenanteil, ohne genau einen Betrag zu nennen.

Alles unklar jetzt?

Gruss
HaegarCH

Hallo Elke :wink:,

also in Hessen muß man auch zum Amtsgericht, um auszutreten (aus der Kirche).

Gruß,

Elke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

also in Hessen muß man auch zum Amtsgericht, um auszutreten
(aus der Kirche).

Meine direkten Erfahrungen bezogen sich auf Ba-Wü (sind allerdings schon älter). Allerdings - als ich nachfragte, wurde mir gesagt, ich könne auf dem Gemeindeamt (Hessen) austreten. Wobei das so ein kleines Ämtchen ist, dass da eh nur zwei Damen sitzen, die sich die Arbeit teilen, und mit welcher Mütze ich nun gerade bedient wurde, weiß ich nicht.

Gruß
Elke