Version Schweiz
Hallo Andreas
Ich wollte nur wissen, ob es helfen würde, dass er nicht konfimiert ist :aber das hier…
Version Schweiz: Schreiben an die Kirchgemeinde, dass man austreten will. Das gibt dann bei uns eine Meldung an die staatliche Gemeinde, dass diese Person ausgetreten ist und keine Steuern mehr zahlen muss.
Die fehlende Konfirmation sagt nur aus, dass Person X kein
vollwertiges, aber natürlich ein voll zahlendes
Gemeindemitglied ist.
Weiss jetzt nicht, wie es in Deutschland ist aber mal Grundsätzlich, was die evangelische Kirche unter Konfirmation versteht:
Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe, die man als Kleinkind erhalten hat, als man noch keine Willensäusserung machen konnte. Die Konfirmation heisst nur „ich will mich Gott ganz hingeben und ihm folgen“. In der Schweiz würde eine Nicht-Konfirmation nicht automatisch einen Kirchenaustritt bedeuten. Es erwachsen ihm auch keine Nachteile. Solange er (die Person) nicht schriftlich mitteilt, dass er zur Kirche austretten will, solange hat er alle Rechten und Pflichten (Stimmberechtigt, alle Angebote der Kirche im Normalfall kostenfrei (Heirat, Taufe, Beerdigung) Steuern zahlen).
Im Kt. Aargau und auch anderen Kantonen der Schweiz wird heftig darüber diskutiert, wie man mit Personen umgehen will, die konfessionslos sind, sich aber von einem Pfarrer beerdigen lassen wollen (sei dies testamentlich festgehalten, oder die Hinterbliebenen wollen das so). Da sieht man unterschiedliche Variationen. Die einen verlangen mehrere Tausend Franken dann dafür, andere sagen, wie teuer es wäre und man bittet um einen Kostenanteil, ohne genau einen Betrag zu nennen.
Alles unklar jetzt?
Gruss
HaegarCH