Ist das wirklich so oder muss das Geschäft das Shirt auch ohne
diese Waschanleitung zurücknehmen?
er muß es nichtmal zurücknehmen, wenn es einwandfrei ist.
wenn es der käufer kaputtgemacht hat, schon gar nicht.
Auf welche Gesetzesgrundlage kann sich evtl. der Käufer
berufen?
auf gar keine. die unbedingte rücknahme einwandfreier ware im einzelhandel geschieht - anders als im versandhandel - auf freiwilliger basis des jeweiligen händlers.
wäre das shirt mangelhaft, sähe der fall anders aus. aber „das shirt paßt nicht“ ist kein mangel im sinne des BGB.
Ich hasse die Leute, die die Pflegeschildchen raustrennen !
Und wenn man noch vor dem Anprobieren das Etikett raustrennt, ja gut, was soll man dem/der eigentlich noch sagen ?
Und damit in den Laden gehen zum Umtausch ist dreist !
Das Stück ist nicht mehr verkehrsfähig, darf nicht mehr verkauft werden( jedenfalls nicht regulär).
Hoffentlich wars schön teuer !
Ich hasse die Leute, die die Pflegeschildchen raustrennen !
Hi,
nun mal langsam. Manchmal sind diese Schildchen störend und jucken. Jemanden zu hassen, nur weil er Pflegeschildchen raustrennt, ist ein wenig übertrieben
Und wenn man noch vor dem Anprobieren das Etikett raustrennt,
ja gut, was soll man dem/der eigentlich noch sagen ?
Und damit in den Laden gehen zum Umtausch ist dreist !
Das Stück ist nicht mehr verkehrsfähig, darf nicht mehr
verkauft werden( jedenfalls nicht regulär).
Hoffentlich wars schön teuer !
Besonders intelligent war das nicht, aber muß man den UP wirklich derart blöd anmachen?
Ist das wirklich so oder muss das Geschäft das Shirt auch ohne
diese Waschanleitung zurücknehmen?
Das Geschäft muß die Ware überhaupt nicht zurücknehmen, weder mit, noch ohne Waschanleitung.
Auf welche Gesetzesgrundlage kann sich evtl. der Käufer
berufen?
Auf keine. Verträge sind einzuhalten, sonst würde unser Wirtschaftssystem nicht funktionieren. Ausnahmen gibt’s nur im Fernabsatz, z. B. über das Internet.
Rückfrage
Hallo,
wird denn vom geschäft überhaupt ein Rückgaberecht eingeräumt? Gesetzlich vorgesehen ist es nicht, aber ich kenne mehrere Läden, die das trotzdem tun.
Falls das der Fall ist, müsste man in die Geschäftsbedingungen mal reinschauen.
Gruß
testare_
Hallo,
wird denn vom geschäft überhaupt ein Rückgaberecht eingeräumt?
Gesetzlich vorgesehen ist es nicht, aber ich kenne mehrere
Läden, die das trotzdem tun.
Falls das der Fall ist, müsste man in die Geschäftsbedingungen
mal reinschauen.
Hi,
ich bezweifle aber sehr stark, das dort steht, das beschädigte Ware zurückgenommen werden muß .
Das Geschäft muß die Ware überhaupt nicht zurücknehmen, weder
mit, noch ohne Waschanleitung.
Das stimmt meistens nicht, denn, wie du selber schreibst:
Verträge sind einzuhalten
Und viele Unternehmen haben Rückgabeklauseln in ihren AGB und/oder werben mit „14 Tage Rückgaberecht auf unbenutzte Ware“. Das sind dann natürlich Vertragsbestandteile des Kaufvertrags.
ich bezweifle aber sehr stark, das dort steht, das beschädigte
Ware zurückgenommen werden muß .
es könnte dort aber auch stehen, dass bei Wertminderung die Rückgabe nicht völlig ausgeschlossen ist, sondern nur (ähnlich wie im Gesetz bei andern Fällen vorgesehen) weniger gezahlt wird.
Gruß
Testare_
ich bezweifle aber sehr stark, das dort steht, das beschädigte
Ware zurückgenommen werden muß .
es könnte dort aber auch stehen, dass bei Wertminderung die
Rückgabe nicht völlig ausgeschlossen ist, sondern nur (ähnlich
wie im Gesetz bei andern Fällen vorgesehen) weniger gezahlt
wird.
Hi,
das ist sehr unwahrscheinlich, zumal ein Shirt mit herausgetrennten Pflegehinweisen nicht mehr verkäuflich, also wertlos ist.