Hallo Forum,
folgende Frage hat sich hier ergeben, leider gibt es zur Zeit nur Meinungsäußerungen von Halbwissenden.
Wer weiß es hier im Forum genau ?
Beispiel:
- Kfz ist mit illegalem Schalldämpfer ausgerüstet
- Kfz ist mit illegaler Sekundärübersetzung ausgerüstet.
Beide Varianten führen dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt, das Fahrzeug somit nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Angenommen, es kommt zu einem Unfall mit diesem Fahrzeug.
- Der Führer des BE-losen Kfz trägt Schuld am Unfall.
- Der Führer des BE-losen Kfz trägt keine Schuld am Unfall.
Wie verhält es sich mit dem Haftpflicht-Versicherungsschutz im 1. Fall ?
Verweigert die Haftpflichtversicherung die Leistung ?
Leistet sie trotzdem, nimmt den Versicherungsnehmer jedoch begrenzt in Regreß ?
Was ist, wenn der Führer eines BE-losen Kfz am Unfall schuld ist, die Änderung am Kfz ( z.B. Schalldämpfer ) jedoch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfallhergang steht, weil z.B. die Vorfahrt mißachtet wurde ?
Besten Dank für Eure Expertisen.
Grüsse aus dem Norden
Björn