Hallo zusammen,
eine Frage zu folgender hypothetischer Situation:
Person A wird an Ihrem KFZ durch das Fahrzeug von Person B beschädigt, die Schuldfrage ist zweifelsfrei geklärt, da das Auto von A zum Schadenzeitpunkt ordnungsgemäß geparkt war.
Person A hat gerade einen Umzug etc. hinter sich und wartet nun aus beruflichen und privaten Gründen über ein halbes Jahr mit der Regulierung.
Nun nimmt A sich die Zeit den Wagen zur Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen. Zeitgleich wird ein unabhängiger Gutachter mit der Bewertung des Schadens beauftragt.
Das Fahrzeug wird instandgesetzt. Nun erhält A ein Schreiben der Versicherung mit sinngemäß folgendem Inhalt:
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Nach x Monaten erhalten wir plötzlich eine Abtretungserklärung über den Schaden
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Wir konnten ermitteln, dass der VORbesitzer IHRES Fahrzeuges im einen erheblichen Vorschaden erlitten hatte.
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Bitte übersenden Sie uns eine Kopie des Kaufvertrages für Ihr KFZ, damit wir uns vom Zustand beim Kauf ein Bild machen können. Sofern Sie das Fahrzeug beschädigt gekauft haben, bitten wir um Übersendung der ggf. vorhandenen Reparaturbelege.
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Wir bitten um Mitteilung, warum Sie erst jetzt an uns wegen der Regulierung herangetreten sind.
INTERESSANT: Das Gutachten besagt ziemlich am Anfang
Vorschäden: keine festgestellt
Angenommen, der Kaufvertrag für das Fahrzeug liegt nicht mehr vor (besteht hier ein Aufbewahrungspflicht bei einem Gebraucht-Kfz? Der Erwerb liegt 1 Jahr und zwei Monate zurück):
Ist Person A verpflichtet eine Abschrift des Dokumentes zu organisieren oder ist die Angabe in dem Gutachten ausreichend, dass keine Vorschäden festgestellt wurden?
Was sollte Person A tun, um persönliche Nachteile zu vermeiden, wenn
A: Das Fahrzeug mit Vorschaden erworben wurde, im Kaufvertrag darauf lediglich mit den Worten „unfallbeschädigt“ hingewiesen wird und das Fahrzeug bis zum unfallzeitpunkt beschädigt war. Der Schaden erfolgte an selber Stelle des KFZ.
B: Das Fahrzeug mit Vorschaden erworben wurde, im Kaufvertrag darauf lediglich mit den Worten „unfallbeschädigt“ hingewiesen wird, das Fahrzeug aber privat repariert wurde und zum Unfallzeitpunkt unbeschädigt war. Es gibt aber keine Belege für diese Reparatur.
C: Das Fahrzeug repariert gekauft wurde.
Vielen Dank für jeden Hinweis in dieser Sache, der selbstverständlich keine Rechtsberatung darstellt, weil es sich ja um eine rein hypothetisch konstruierte Situation handelt.
Grüsse,
MadMorphi