Hallo zusammen!
Ich schlage mich schon seit fast einem Jahr mit einer „Verkehrsangelegenheit“ herum, bei der ich langsam die Geduld verliere und nun auf den Rat von euch baue.
Ich versuche die Ausgangslage kurz und übersichtlich zu halten.
Im Januar 2010 ist ein PKW in mein parkendes Auto gefahren und hat eine Beule am hinteren Kotflügel hinterlassen. Ich war nicht anwesend. Als ich nach einer halben Stunde wieder zu meinem Auto kam, stand dort ein Herr, der den Vorfall gesehen hat und sich als Zeuge anbot.
Bei dem Unfall handelte es sich um Fahrerflucht, da der Unfallverursacher einfach weitergefahren ist und sich ca. 100 Meter weiter einen Parkplatz gesucht hat und wegging. Zu dem Zeitpunkt fuhr zufällig eine Polizeistreife vorbei, die ich anhielt und die den Fall dann aufnahm.
Daraufhin habe ich eine Zeugenanhörung von der Polizei zugeschickt bekommen, welche dann der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Um die Zeugenanhörung zu komplettieren, habe ich bei meinem Autohaus einen Gutachter beauftragt, der den Schaden anschaute und schätzte.
Im Februar habe ich dann Post von der gegnerischen Versicherung bekommen. Hier sollte ich einen allgemeinen Fragebogen (persönliche Daten, Unfallhergang, usw.) ausfüllen und zurückschicken. Als Antwort kam, dass die Versicherung noch nicht sagen kann, wer für den Schaden verantwortlich ist und die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert wird.
Laut Aussage der Polizei sollte ich mit ca. einem viertel Jahr rechnen, bis es in dem Fall zu einem Ergebnis kommt. Ende Juli wurde ich etwas stutzig. Anfang August rief mich dann der Sachverständige, der den Schaden im Januar aufgenommen hat, an und informierte mich über die noch offene Zahlung für das Gutachten. Daraufhin habe ich mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und nachgefragt, ob es irgendwelche Fortschritte gibt. Dort sagte man mir, dass die Akte noch bei der Staatsanwaltschaft ist und sie für September angefordert sei und dann erst die Versicherung Einsicht nehmen kann. Als Bestätigung dieses Telefonats forderte ich eine schriftliche Notiz an, die ich dem Gutachter zugeschickt habe. In diesem Schreiben stand, dass die polizeilichen Ermittlungen noch laufen würden.
Jetzt ist Anfang November und der Einzige, der sich gelmeldet hat, ist der Sachverständige, mit einer Zahlungserinnerung für das Gutachten.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich dieser Zahlungsaufforderung nachkommen muss, da bei einem Haftpflichtschaden die Kosten für das Gutachten ja eigentlich die gegnerische Versicherung tragen muss. Der Fall ist ja noch nicht abgeschlossen und die Ermittlungen laufen noch, deshalb verstehe ich nicht, wieso der Sachverständige sich mit einer Zahlungsaufforderung meldet.
Danke für die Geduld und eventuelle Antworten!
Hoffe ihr könnt ein bisschen Licht in die ganze Sache bringen.
MfG, pat!