Hallo (das nennt man Anrede - Höflichkeit wird hier gern gesehen)
Angenommen: Person A ist Student - Person B ist Angestellter.
Person A und B sind verheiratet und haben ein Kind.
Wenn das Kind krank ist, wer darf zuhause bleiben und das Kind
pflegen? Sind Student und Angestellter hierbei gleichgestellt?
Nein. Das Paar muß zuerst mal klären, ob A als Student nicht die Betreuung übernehmen kann, bevor B seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend machen kann. S. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB V:
_(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist._Dabei kommt es bei A auf zwingende objektive Gründe wie zB Klausurtermine oder zwingende Anwesenheit an der Uni an.
Und im allgemeinen, wieviele Werktage im Jahr darf ein
„normaler Arbeiter/Angestellter“ daheim bleiben, wegen
Krankheit des Kindes?
10 Tage bei Ehepaaren gem. § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html