Kinder in Steuerkarte eintragen

Hallo,
ich habe heute meine Steuerkarte bekommen und festgestellt das bei mir nur noch ein Kind auf der Steuerkarte eingetragen ist, meine Tochter ist 17 und geht noch zur Schule und mein Sohn ist 18 und noch in der Ausbildung bis zum Sommer 2003. Nun habe ich folgende Frage, wär trägt mir das zweite Kind auf der Steuerkarte ein ?

Mfg Günter

Kinder in Steuerkarte eintragen
Hallo Günter,

da dein Sohn volljährig ist, fliegt er erst mal automatisch raus.

Du musst belegen, dass er noch von dir abhängig ist. Hättest du das schon vor dem Jahreswechsel getan, wäre er gleich mit eingetragen worden.

Je nachdem, welche Bezahlung er in der Ausbildung bekommt, kann es aber sein, dass er nicht mehr als Kind anerkannt wird, er kann sich ja selbst ernähren. Wenn du ihm mehr gibst, ist das deine Sache. Die zahlenmäßige Begrenzung kenne ich nicht, du kannst aber ganz offen beim Finanzamt anfragen, die erklären dir das.

Wenn du aber im öffentlichen Dienst bist, kannst du dir die Mühe sparen. Von dort bekommst du ohnehin einen entsprechenden Fragebogen und die zahlen dann Kindergeld und Kinderzuschlag unabhängig davon, was auf der Steuerkarte steht.

Liebe Grüße
Peggy

Hi Peggy,

das ist so nicht richtig.
Kinder über 18 werden nicht automatisch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, da die Gemeinde (von der die Lohnsteuerkarten ausgedruckt werden) nicht wissen kann, ob das Kind noch Kind im einkommensteuerrechtlichen Sinne ist.
Das ist nämlich Sache des Finanzamts.
Um über 18-jährige Kinder einzutragen, muss man daher mit der Lohnsteuerkarte jedes Jahr zum Finanzamt gehen, dort wird dann entschieden, ob das Kind noch einzutragen ist.
Das ist dann er Fall, wenn das Kind sich noch in Ausbildung befindet und nicht höhere Einkünfte als € 7.188 in 2002, € 7428 in 2003 hat oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet.
Meines Erachtens lohnt der Aufwand nicht, denn die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte hat nur zur Folge, dass man monatlich etwas weniger Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer zahlt.
Lässt man das Kind nicht eintragen, wird der zu viel gezahlte SolZ und die zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt bei der Einkommensteuer-Veranlagung erstattet.
Die Zahlung von Kindergeld hat mit der Eintragung auch nichts zu tun.

Gruß

Peter

Hallo Peter,

das ist so nicht richtig.
Kinder über 18 werden nicht automatisch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, da die Gemeinde (von der die Lohnsteuerkarten ausgedruckt werden) nicht wissen kann, ob das Kind noch Kind im einkommensteuerrechtlichen Sinne ist.

Genau das habe ich gesagt.

Das ist nämlich Sache des Finanzamts. Um über 18-jährige Kinder einzutragen, muss man daher mit der Lohnsteuerkarte jedes Jahr zum Finanzamt gehen, dort wird dann entschieden, ob das Kind noch einzutragen ist.

Das habe ich auch gesagt.

Das ist dann er Fall, wenn das Kind sich noch in Ausbildung befindet und nicht höhere Einkünfte als € 7.188 in 2002, € 7428 in 2003 hat oder ein freiwilliges ökologisches Jahr

leistet.

Das habe ich auch gesagt, wusste nur die Zahlen nicht.

Lässt man das Kind nicht eintragen, wird der zu viel gezahlte SolZ und die zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt bei der Einkommensteuer-Veranlagung erstattet.

Na, Geld sofort oder erst in einem Jahr zu bekommen, macht für viele durchaus einen Unterschied.

Liebe Grüße
Peggy

Genau das hast du nicht gesagt.
Du has gesagt, hätte er sich bereits zum Jahreswechsel gekümmert, wäre das Kind eingetragen worden.
Das ist falsch.
Auf der neuen Lohnsteuerkarte kann über ein 18jähriges niemals automatisch eingetragen sein.

Peter

Hi,
ein bescheidener Hinweis auf die FAQ 820:
dort gibt es Informationen zum Kindergeld und zur Neuregelung des Familienleistungsausgleichs = Kinderfreibetrag.

Bisher wurde dieser Eintrag von niemandem gelesen!!!

Viele Grüße
Cirwalda

P.S. kann aber sein, dass dort noch nicht beschrieben ist, dass Kinder über 18 Jahren nur durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das findet sich in dem Heftchen, das der Lohnsteuerkarte beigelegt ist, die jedes Jahr kommt. Ich suche noch die Fundstelle der gleichen Info im Internet :wink:

Das ist dann er Fall, wenn das Kind sich noch in Ausbildung
befindet und nicht höhere Einkünfte als ? 7.188 in 2002, ?
7428 in 2003 hat oder ein freiwilliges ökologisches Jahr
leistet.

hi,

oder wenn das kind arbeitslos ist und unter 21 ist. die zahl für 2003 ist übrigens die selbe für 2003, denn mit dem flutopfersoildritätsgesetz,

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage14077/Fl…

wurde die steuerentlastungsstufe 2003 auf 2004 verschoben.

gruss vom

showbee

Hallo,
ich bedanke mich für die Tips.

Mfg Günter

Hallo,
ich möchte mich recht herzlich bei allen für die Tips bedanken.

Mfg Günter