Kinder in Steuerkarte eintragen
Hallo Günter,
da dein Sohn volljährig ist, fliegt er erst mal automatisch raus.
Du musst belegen, dass er noch von dir abhängig ist. Hättest du das schon vor dem Jahreswechsel getan, wäre er gleich mit eingetragen worden.
Je nachdem, welche Bezahlung er in der Ausbildung bekommt, kann es aber sein, dass er nicht mehr als Kind anerkannt wird, er kann sich ja selbst ernähren. Wenn du ihm mehr gibst, ist das deine Sache. Die zahlenmäßige Begrenzung kenne ich nicht, du kannst aber ganz offen beim Finanzamt anfragen, die erklären dir das.
Wenn du aber im öffentlichen Dienst bist, kannst du dir die Mühe sparen. Von dort bekommst du ohnehin einen entsprechenden Fragebogen und die zahlen dann Kindergeld und Kinderzuschlag unabhängig davon, was auf der Steuerkarte steht.
Liebe Grüße
Peggy