Hallo Markus,
leider beziehen sich die vorher gegebenen Antworten nicht speziell auf Apotheken.
Eine gute Freundin von mir möchte als Angestellte in einer
Apotheke anfangen
In welcher Funktion soll sie in der Apotheke arbeiten? „Verkaufen“ darf sie nur als PTA (unter Aufsicht)
oder als Apothekerin.
innerhalb der
folgenden 18 Monate im Umkreis von 10 Km Luftlinie in einer
anderen Apotheke tätig zu werden.
Diese Klauseln sind in Apotheken absolut üblich. Leider ist es sehr schwierig, geeignete angestellte Apotheker oder PTAs zu finden, so passiert es zunehmend, dass Mitbewerber aus demselben Ort, angestellte Apotheker oder PTAs direkt zu Hause anrufen und versuchen, abzuwerben.
Für den Arbeitgeber wäre solch eine Klausel sicher auch bei PTAs wünschenswert, da weiß ich aber nichts über die Rechtmäßigkeit.
Natürlich ist aber der Einblick eines Apothekers in den laufenden Betrieb noch viel größer, so dass bei einem Arbeits-
stellenwechsel wirklich „interessantes“ Wissen weitergegeben werden könnte. Die Klauseln, die ich bisher in Arbeitsverträgen verwendet habe, beziehen sich allerdings darauf, dass ein angestellter Apotheker sich nicht in der Nähe selbstständig machen darf. Diese Klauseln sind rechtens, wenn gewisse Entfernungen nicht überschritten werden (kann ich bei Interesse nachlesen). Außerdem dürfen die Klauseln nicht „lebenslänglich“ gelten.
„stationäre“ Verkäufer
Apotheker sind keine Verkäufer
sondern auch,
ob dies überhaupt rechtens und im Streitfall durchsetzbar
wäre. Es wird im Falle der Zuwiderhandlung mit einer
Vertragsstrafe von 1 oder 2 Monatsgehältern gedroht. In
unserer Stadt wäre ein Umkreis von 10 Km übrigens quasi die
ganze Stadt, so daß sie glatt umziehen könnte.
Auf jeden Fall rechtens bei begrenzten Entfernungskilometern. Die Dame soll ja gerade nicht im selben Ort mehr arbeiten, oder erst wieder dann, wenn ihr Wissen überholt ist. Deine Angaben zeigen deutlich, dass der Arbeitgeber alle Anforderungen, die an diese Klauseln gestellt werden, erfüllt.
- Kilometerangabe
- zeitliche Begrenzung
- Angabe der Vertragsstrafe
Im Einzelfall ist nur zu prüfen, ob die Zahlenangaben stimmen.
Ich denke aber, dass man davon ausgehen kann; denn die Werte liegen im normalen Bereich und außerdem gibt es jede Menge Schriftstücke für Apotheker, die immer wieder die neuesten Urteile diskutieren. So blöd ist in der Regel keiner, dass er sich die Mühe eines besonderen Vertrages macht, ohne auf die rechtlichen Grenzen zu achten. Hätte er eine Grenze überschritten, wäre die ganze Klausel nichtig. (Also zu weit, zu lang oder zu teuer).
Gut, jetzt könnte man sagen, dann fang doch dort nicht an,
aber ansonsten gefällt es ihr dort super, Betriebsklima,
Vorgesetzte, etc. Nur dieser Vertrag, der vom Chef als ein von
allen anderen auch unterzeichnetes Standardwerk beschrieben
wird, lässt sie noch stutzen.
Hat Deine Bekannte denn vor, in absehbarer Zeit, den Arbeitsplatz zu wechseln? Falls es ihr in dieser Apotheke nicht gefällt, merkt sie es doch sicher in der Probezeit und kann dann sofort gehen. Wenn es ihr aber gefällt, was spricht dagegen auch dort zu bleiben?
Schöne Grüße
Sabine