Hallo,
man liest bei der Berechnung der Kosten für einen Firmenwagen ja immer nur die steuertechnische Seite. es kommen ja aber auch Sozialabgaben dazu.
Ist folgender Berechnungsansatz korrekt?
(Zahlen sind nur Beispielwerte…)
Monatliches Brutto:
5000€
Geldwerter Vorteil Auto (1%+0,03%/km):
750€
Angenommener Steuersatz:
25%
Ich zahle jetzt also an Lohnsteuer:
25% von 750€ = 187,50€
Dazu 5,5% Solidaritätszuschlag:
9,38€
Sozialabgaben wären in dem Beispiel:
(Beitragsbemessungsgrenze sind 2010 5500€/Monat, angenommen ist eine private KV):
Sozialabgaben fallen nur für 500€ an?
(Differenz Bruttolohn zu Bemessungsgrenze, da Lohn+geldwerter Vorteil > 5500€ ?)
wären dann also:
RV+AV je zur Hälfte = 19,5%/2+2%/2 = 10,75%
10,75% von 500€ = 53,75€
Gesamtkosten Firmenwagen =
187,50€+9,38€+53,75
Ist das so vom Ansatz her richtig gerechnet?
(Wie gesagt: Nur ein fiktives Beispiel zum Verständnis)
Die Pendlerpauschale reduziert dann nur die Lohnsteuer, oder?
Beispiel:
Arbeitsweg 30km -> Pendlerpauschale = 1980€/Jahr (bei 220 Arbeitstagen) -> 165€ Freibetrag/Monat
Dann müsste die Lohnsteuer nicht von 750€ sondern nur von 585€ gerechnet werden, oder?