Hallo,
kann nach über einem Jahr die Zuzahlung für einen Krankenhausaunfenthalt von der Krankenkasse nachgefordert werden? Angeblich verjährt der Anspruch erst nach 4 Jahren…?
Gruß aus München
susie
Auch Hallo,
nein, die Forderung ist noch nicht verjährt. Die gängigsten Verjährungsfristen kannst Du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
Gruß
Tina
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