Hallo,
Person A hat zum 01.01. ein Gewerbe angemeldet. Er war der Meinung, dass er ohne Kündigungsfrist, aus seiner freiw. Mitgliedschaft in der Krankenversicherung rauskommt. Aus 2 Gründen dachte er so:
- Er hat einen Status wechsel vom freiw. Mitglied ohne Einkommen, zum Selbständigen
- Die Krankenkasse hat ihm im Februar erst mitgeteilt, dass die Beiträge zum 01.01. erhöht wurden. Seine Meinung war, dass bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht besteht (ähnlich der Kfz-Versicherungen).
Nun besteht die KV auf eine 3-monatige-Kündigungsfrist (z. 30.04.)
Seine Idee:
Er hat sein Gewerbe zum 01.01. angemeldet, und nun will er hingehen, sein Gewerbe zum selben Tag als „ruhend“ beim Gewerbeamt und Finanzamt melden. Dies bis zum 01.05., da er ab dem Zeitpunkt aus seiner jetzigen KV raus ist, und in die neue priv. Krankenversicherung reinkommt (zum halben Beitrag die seine jetzige KV berechnet).
Nun stellt er sich die Frage:
Wenn es so klappt, wie er es möchte, kann die jetzige KV trotzdem den Beitrag eines selbständigen verlangen (obwohl sein Gewerbe ruht = kein Einkommen erzielt wird), oder wird er weiter als „freiwilliges Mitglied versichert ohne Einkommen“ dort eingestuft. Also ändert sich für Ihn dort nix?