Krankenversicherung bei 'ruhendem Gewerbe'

Hallo,
Person A hat zum 01.01. ein Gewerbe angemeldet. Er war der Meinung, dass er ohne Kündigungsfrist, aus seiner freiw. Mitgliedschaft in der Krankenversicherung rauskommt. Aus 2 Gründen dachte er so:

  1. Er hat einen Status wechsel vom freiw. Mitglied ohne Einkommen, zum Selbständigen
  2. Die Krankenkasse hat ihm im Februar erst mitgeteilt, dass die Beiträge zum 01.01. erhöht wurden. Seine Meinung war, dass bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht besteht (ähnlich der Kfz-Versicherungen).

Nun besteht die KV auf eine 3-monatige-Kündigungsfrist (z. 30.04.)

Seine Idee:
Er hat sein Gewerbe zum 01.01. angemeldet, und nun will er hingehen, sein Gewerbe zum selben Tag als „ruhend“ beim Gewerbeamt und Finanzamt melden. Dies bis zum 01.05., da er ab dem Zeitpunkt aus seiner jetzigen KV raus ist, und in die neue priv. Krankenversicherung reinkommt (zum halben Beitrag die seine jetzige KV berechnet).

Nun stellt er sich die Frage:
Wenn es so klappt, wie er es möchte, kann die jetzige KV trotzdem den Beitrag eines selbständigen verlangen (obwohl sein Gewerbe ruht = kein Einkommen erzielt wird), oder wird er weiter als „freiwilliges Mitglied versichert ohne Einkommen“ dort eingestuft. Also ändert sich für Ihn dort nix?

Person A hat zum 01.01. ein Gewerbe angemeldet. Er war der
Meinung, dass er ohne Kündigungsfrist, aus seiner freiw.
Mitgliedschaft in der Krankenversicherung rauskommt.

Seine Meinung ist hier nicht von Bedeutung, sondern das SGB V.

Aus 2 Gründen dachte er so:

Die spielen keine Rolle. Bei der gesetzlichen Sozialversicherung kann nicht jeder machen was er will.

weiter als „freiwilliges Mitglied versichert ohne Einkommen“
dort eingestuft. Also ändert sich für Ihn dort nix?

Er wird nachweisen müssen, dass er im fraglichen Zeitraum kein Einkommen hatte. Bei Selbstständigen verlangt die GKV die Vorlage von Steuerbescheiden und BWAs. Und ganz ohne Beitrag wird er auch ohne Einkommen nicht bleiben.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Seine Meinung ist schon von Bedeutung!
Weil, wenn andere Versicherungen die Beiträge erhöhen, hat man auch ein Sonderkündigungsrecht!
Zudem ist es wohl auch etwas ‚blind‘ von der KV, ihm wieder(obwohl Sie von seiner Selbständigkeit weiss) zu sagen, dass sein KV Beitrag gleich bleibt!

Ich mein, wie ‚bl****‘ sind die bei der KV?
Sie bekommen gesagt, dass sich jemand rückwirkend Selbständig macht, und wollen ihn trotzdem zum gleichen Beitragssatz versichern?

Bei Selbstständigen verlangt die GKV die

Vorlage von Steuerbescheiden und BWAs. Und ganz ohne Beitrag
wird er auch ohne Einkommen nicht bleiben.

Wer hat gesagt, dass er davon aus geht, OHNE Beitrag versichert zu werden. Er hat es nicht mal so etwas erwartet!
Ferner: Kann die KV doch den Steuerbescheid von Ihm verlangen (oder - wie häufig der Fall - sich diesen direkt vom Fiskus holen)! Wenn er von der Gewerbeanmeldung über die Zeit in der das Gewerbe ‚ruht‘ bis zum Tätigkeitsbeginn KEIN Einkommen über seine Selbständigkeit erzielt, ist er ja weiter ‚Ohne‘ Einkommen.

Hinzu kommt: Der Fiskus hat Ihm bereits mitgeteilt, dass alles was das Gewerbe betrifft, auch der Versicherung gemeldet wird. Also: Wenn er dem Fiskus sagt, das Gewerbe ruht und ich erziel darüber kein Einkommen, kriegt die KV dies schriftlich.

Stellt sich die Frage:
Wie beurteilt die KV das? Ist er, in Ihren Augen, selbständig oder weiter freiw. krankenversichert ohne Einkommen!?

Hi Speedy!

Seine Meinung ist schon von Bedeutung!

Absolut nicht, Meinungen und Ansichten sind dem Sozialgesetzbuch so was von wurscht…

Weil, wenn andere Versicherungen die Beiträge erhöhen, hat man
auch ein Sonderkündigungsrecht!

Natürlich hast du ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung!
Aber das bedeutet nur, dass du in dem Monat, in dem dir die Beitragserhöhung mitgeteilt wird, kündigen kannst, egal ob du schon 2 Jahre bei der gleichen Kasse versichert warst oder nur 2 Monate.
Diese Kündigung hat aber immer eine Frist (Zum Ende des 2. Monats nach dem laufenden Monat, in dem du kündigst), fristlos ist nicht.

Sie bekommen gesagt, dass sich jemand rückwirkend Selbständig
macht, und wollen ihn trotzdem zum gleichen Beitragssatz
versichern?

Ist doch nett von der KV, oder?
Meines Wissens können KVs nicht rückwirkend versichern, erst ab Beginn des nächsten Monats ab Feststellungsdatum des geänderten Einkommens.

Kann die KV doch den Steuerbescheid von ihm verlangen

Sicher, wird sie auch tun, nur gibt der Steuerbescheid ja nur das Einkommen des letzten Jahres an, nicht das neue!

Gruß
BT

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Also,
dass Gewerbe hat er, nach Absprache mit dem Finanzamt und Gewerbeamt, als ‚ruhendes Gewerbe‘ umgemeldet.
Das Gewerbe beginnt erst, nach Ende der Kündigungsfrist der gesetzl. Krankenversicherung.
Laut Finanzamt ist es so:
Die gesetzl. KV wird im folgende Jahr eine Einkommensbescheinigung des vorherigen Jahres (als des Jahres des Gewerbebeginns) verlangen. Sollte bis zu dem Termin an dem die KV-Kündigung wirksam wird, kein gewerbl. erzieltes Einkommen nachgewiesen werden, werden Sie auch keine Nachzahlung verlangen!

Hi Speedy!

Laut Finanzamt ist es so:
Die gesetzl. KV wird im folgende Jahr eine
Einkommensbescheinigung des vorherigen Jahres (als des Jahres
des Gewerbebeginns) verlangen. Sollte bis zu dem Termin an dem
die KV-Kündigung wirksam wird, kein gewerbl. erzieltes
Einkommen nachgewiesen werden, werden Sie auch keine
Nachzahlung verlangen!

Genau, so ist es.
Wenn das Gewerbe erst nach Beginn der KV-Kündigungswirkung aufgenommen wird, bleibt die Versicherung als „freiwilliges Mitglied ohne Einkommen“ mit etwa 125 Euro monatlich „günstig“.

Gruß
BT

Vielen Vielen Dank für Eure Hilfe! Ihr habt Ihm sehr geholfen, auch wenn er jetzt nix verdienen kann, so spart er anschließend viel Geld… durch Euch und Eure Unterstützung :smile:)))

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