Servus,
reicht ein
einfach Anschluss (plus dem Material) dafür aus?
Nein, das ist keine 13b-Bauleistung. Näheres dazu in Abschnitt 182a UStR.
Anders sieht es aus bei Einrichtungen, die mit höherem Aufwand an die vorhandenen Räumlichkeiten angepasst werden, nicht nur durch die Anschlüsse von Strom, Gas und Wasser mit dem Gebäude verbunden werden und nur mit verhältnismäßig großem Aufwand wieder entfernt werden können, wie z.B. Ladeneinrichtungen oder die Einrichtung von Büroräumen in einem Haus, das in Beton-Skelettbauweise erstellt ist.
Vermutlich fakturieren Trockenbauer öfter mal alles, was sie machen, nach § 13b UStG, weil sie glauben, diese Form der Umsatzbesteuerung hänge vom Unternehmen, und nicht von der Leistung ab.
Ausländische Unternehmer fakturieren zu Recht auch eine Reihe anderer Arbeiten, z.B. das Aufstellen und Anschließen einer Einbauküche, ohne USt zur Behandlung gem. § 13b UStG. Man sieht es der Rechnung auf den ersten Blick nicht an, ob die Jonathan Eibenschütz Trockenbau Ltd. in Duisburg oder in Zgorzelec sitzt.
Schöne Grüße
MM