Ich kenne jemanden, der hat einen Anstellungsvertrag mit einer Massage- und Heilpraktikerpraxis.
Angenommen ihm würde gekündigt werden. Im Vertrag würde zB stehen, „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“. Wie lang wäre in dem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn die Kündigung am 29. April ausgesprochen würde?
Angenommen, der Arbeitgeber würde die Kündigung nur mündlich ausprechen, wäre sie dann wirksam, obwohl im Vertrag unter Nebenabreden zB steht: „Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.“ Angeblich würde die Schriftform nachgereicht.
Wenn der Arbeitgeber ihn dann zusätzlich ab sofort freistellen würde, aber dies ebenfalls nur mündlich aussprechen würde, könnte dann derjenige wirklich rechtsmäßig zu Hause bleiben oder müßte er irgendwelche Pflichten erfüllen?
Viele Grüße
Dodo