Hallo Joachim,
Beamte, Soldaten, Geistliche und Lehrer genießen bei der Kündigung eines Mietverhältnisses eine Sonderstellung. Sie können bei beruflicher Versetzung ihre bisherige Wohnung - unabhängig von der Wohndauer unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) kündigen (LG München WM 84,110)
Arbeitnehmer, die in privaten Diensten stehen, haben diese Möglichkeit ebenso wenig wie Mieter, die ihren Wohnsitz wechseln, weil sie erstmals ein Beamtenverhältnis berufen werden (BayObLG RE WM 85, 140; OLG Hamm RE WM 85, 214).
Eine Internetseite zur kostenlosen Infosuche kenne ich auch nicht. Aber auf der Seite mieterbund.de kann man sich ein Mieterlexikon bestellen.
Viele Grüße
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]