Hallo Leute, wer kann mir helfen.
Hallo.
Nach meiner Erfahrung ist es so, dass die Probezeit zwar dazu da ist, eine verkürzte Kündigungsfrist zu ermöglichen, aber wie lange diese dann tatsächlich ist, hängt vom geschlossenen Vertrag ab.
Ein Mail vorher beruft sich auf das BGB. Meines Wissens nach ist es nun aber so, dass die im BGB oder ArbR gefassten Regelungen nicht zum NACHteil der Arbeitnehmer unterschritten werden dürfen. Generell müsste also gelten:
Pacta sunt servanda, oft zitiertes „Verträge sind zu halten“, solange diese keine dem Gesetz nach ungültigen Regelungen enthalten gilt das Recht der Vertragsfreiheit. Da deine Kündigungsfrist eine längere ist als im Gesetz verankert (was ja an sich für den Arbeitnehmer eine gute Sache ist), müsste diese längere Frist aus dem Vertrag auch gelten.
Du kannst aber versuchen, entweder mit dem AG zu sprechen, damit du früher herauskommst (manchmal geht das recht gut, denn warum sollte ich als AG einen „demotivierten“ und sehr „unloyalen“ - weil schon gekündigt - AN unbedingt halten wollen). Entweder er lässt dich einfach früher gehen oder er bietet dir einen Aufhebungsvertrag an. Aber vorsicht: Aufhebungsverträge sind genau zu studieren, dass sie nicht irgendwelche übereilten Verzichtserklärungen enthalten!
Gruß
Nio
Habe 6 Monate Probezeit
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten,
danach Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Möchte meinen Arbeitgeber wechseln.
Gibt es eine möglichkeit diese
Kündigungsfrist zu verkürzen / nicht
einzuhalten oder kann es sogar sein, daß
ich in meiner Probezeit keine
Kündigungsfrist einhalten muß auch wenn
es im Arbeitsvertrag steht.
Schau