Kündigung in Elternzeit/Insolvenz

Hallo!
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin zur Zeit (noch bis April 2005) in der Elternzeit. Nun hat mein AG Insolvenz angemeldet und laut Betriebsrat sollen zum 1.12. nun 50 von 110 Leuten gekündigt werden. Bekannt ist mir, dass die Kündigungsfristen in der Insolvenz aufgehoben ist, allerdings wie sieht es mit meinem Kündigungsschutz? Ist der auch aufgehoben?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Vielen Dank
Gruß Frauke

Lobby & Angst
Hallo Frauke,

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin zur Zeit (noch bis April 2005) in der Elternzeit. Nun
hat mein AG Insolvenz angemeldet und laut Betriebsrat sollen
zum 1.12. nun 50 von 110 Leuten gekündigt werden. Bekannt ist
mir, dass die Kündigungsfristen in der Insolvenz aufgehoben
ist, allerdings wie sieht es mit meinem Kündigungsschutz? Ist
der auch aufgehoben?

Ich würde mich über die konkreten Auswirkungen mit Kollegen, die momentan nicht in der Babypause sind, unterhalten. Sonst gehst du noch das Risiko ein, über´s Ziel hinaus zu schießen und ein Präzedenzfall zu werden. Während ich im Erziehungsurlaub war, bekam ich eine Vertragsänderung, nach der ich zum einen keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach dem Erziehungsurlaub hatte und zum anderen keine Chance mehr hatte, meine Ausbildung innerhalb der neuen Befristung abzuschließen. Natürlich war das mein Problem und nicht das Problem meines Arbeitgebers, hab ich mir erklären lassen. Von der Gleichstellungsbeauftragten des Krankenhauses. Das Personalgespräch selbst mündete dann in eine Diskussion über meine begrenzte Eignung für den konkreten Beruf. Ich war danach defacto die Erste, die entlassen wurde.

Gruß

Hallo, Frauke,

der Insolvenzverwalter muss vor Ausspruch der Kündigung die Genehmigung bei der Bezirksregierung (NRW; heißt in einem andern Budnesland möglicherweise anders) einholen. Die bekommt er in der Regel. Ganz wichtig: er soll die Genehmigung zur Kündigung zum Ende der Elternzeit beantragen, denn sonst musst Du Deine Krankenversicerung selbst bezahlen, wenn Dein Mann nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist (und Du dann nicht in die Familienversicherung reinkommst). Viele Insolvenzverwalter kennen diese Versicherungsfalle nicht, sind aber in der Regel bereit, erst zum Ende der Elternzeit zu kündigen, da der Arbeitgeber ja keine Leistungen mehr bezahlen muss.
Ingeborg :smile:

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Hallo und guten Abend!
Vielen Dank für den Tip, den werde ich berücksichtigen.
Noch ist ja nicht klar, ob ich bei den 50 dabei bin.
Gruß Frauke

Hallo!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Das Problem, das in unserem Betrieb herrscht, ist daß niemand Bescheid weiß. Es soll z.B. einen Sozialplan geben, den aber noch niemand kennt. Und, es ist ja auch noch nicht klar, wer zu den 50 gehört, die gekündigt werden.
Von daher ist es schwierig darüber zu reden, da alles Vermutungen und Spekulationen sind.
Gruß
Frauke

Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort.
Das Problem, das in unserem Betrieb herrscht, ist daß niemand
Bescheid weiß. Es soll z.B. einen Sozialplan geben, den aber
noch niemand kennt.

eine vollzeitstelle in zwei halbtagsstellen… träum

je nach kreditlage und lebenskonzept, huchja. krankenhaus. das feld der unbegrenzten möglichkeiten. warm und trocken. ausgeruhte gesichter sind ihm halbtagsstellen wert, hat mir mal ein schmerztherapeut erklärt. der hat allerdings auch keine lust mehr auf seinen job und nimmt kaum noch neue patienten auf. ganz großfamilie. krebs & co. o-ton schnuppern ist wichtig. kaffekränzchen, mittendrin sein und hören, was für die andren grad obenauf liegt. sonst stolperst du schon da drüber, dass irgendeine ziege genau deinen spind braucht und mit dem chef schläft.

Und, es ist ja auch noch nicht klar, wer
zu den 50 gehört, die gekündigt werden.
Von daher ist es schwierig darüber zu reden, da alles
Vermutungen und Spekulationen sind.

Gruß

???
Hallo!

Muss ich diese Antwort verstehen? Oder hast Du Dich da vertan und wolltest auf eine andere Frage antworten?
Verständnislose Grüße
Frauke

wiedereinstieg
hallo frauke

Muss ich diese Antwort verstehen?

ich wünsche dir einen guten start nach dem erziehungsurlaub und viel freude am verbinden von familie und beruf.

Oder hast Du Dich da vertan
und wolltest auf eine andere Frage antworten?

vielleicht lohnt es sich für dich nicht, weiter dran zu bleiben. dir geht es offensichtlich besser, als ich dachte.

gruß.

Hallo!

ich wünsche dir einen guten start nach dem erziehungsurlaub
und viel freude am verbinden von familie und beruf.

Danke, das ist nett.

vielleicht lohnt es sich für dich nicht, weiter dran zu
bleiben. dir geht es offensichtlich besser, als ich dachte.

Nein, mir geht es nicht gut, mir droht Arbeitslosigkeit und ich brauche das Geld, aber leider hast Du überhaupt nicht auf meine Frage geantwortet und ich kann Deine Antworten nicht verstehen.

Nicht sauer sein, aber ich weiß einfach nichts damit anzufangen.

Gruß

Frauke

Hallo!

dir geht es offensichtlich besser, als ich dachte.

Nein, mir geht es nicht gut, mir droht Arbeitslosigkeit und
ich brauche das Geld. Nicht sauer sein, aber ich weiß einfach nichts damit
anzufangen.

Ich bin arbeitslos und brauche Geld auch, tröst.

Gruß

Hallo

der Insolvenzverwalter muss vor Ausspruch der Kündigung die
Genehmigung bei der Bezirksregierung (NRW; heißt in einem
andern Bundesland möglicherweise anders) einholen. Die bekommt
er in der Regel.

Warum glaubst Du, wird der Insolvenzverwalter bei einer Teil entlassung der Belegschaft die Zustimmung bekommen?

Ganz wichtig: er soll die Genehmigung zur
Kündigung zum Ende der Elternzeit beantragen, denn sonst musst
Du Deine Krankenversicherung selbst bezahlen, wenn Dein Mann
nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist
(und Du dann nicht in die Familienversicherung reinkommst).
Viele Insolvenzverwalter kennen diese Versicherungsfalle
nicht, sind aber in der Regel bereit, erst zum Ende der
Elternzeit zu kündigen, da der Arbeitgeber ja keine Leistungen
mehr bezahlen muss.

Klar. Und viele machen es auch nicht, weil der AN ja auch eventuell früher wieder Arbeitsansprüche haben könnte (Berzgg § 16). Zudem kann vertraglich bedingt trotzdem ein Leistungsanspruch unterschiedlicher Höhe bestehen. Ein Insolvenzverwalter, der das so macht, ist m.E. ziemlich waghalsig (dumm?). Aus reiner Neugier: Wieviele Insolvenzverwalter kennst Du denn so? Ich bin jetzt kein KK-Profi, aber irgendwie klingt das für mich nicht ganz sauber, wenn man „offiziell“ bei einer nicht mehr existenten Firma im ruhenden AV steht, um Vorteile bei der KK zu haben. Das ist jetzt aber ins Blaue geschossen. Werd mal die KK fragen. Ganz davon ab scheint Dir entgangen zu sein, daß hier eventuell ein Sozialplan ausgehandelt wird. Möglicherweise spart Frauke mit Deinem Rat keinen Euro sondern verschenkt hunderte davon…

@ Frauke:
Warte erst mal ab. Man sollte die Kü schon in der Hand haben und mindestens den Sozialplan kennen.

Gruß,
LeoLo