Hallo,
Person A hat mit der Firma B einen Arbeitsvertrag bis ende
Juni 2012 unterschrieben, dass war am 1.11.2011.
Steht in diesem Arbeitsvertrag irgendwas drin über die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ?
Jetzt kam die fristgerechte kündigung zum 10.05.2012 am
26.04.2012 ins Haus geflattert, ohne einer Abmahnung!
Ja, und ? Eine Abmahnung ist nur üblich (und auch nicht immer zwingend notwendig) bei einer verhaltensbedingten Kündigung, also bei Fehlverhalten des AN. Bei betriebs- oder krankheitsbedingten Kündigungen ist eine Abmahnung nicht nötig. Was soll denn da auch abgemahnt werden ?
Wortlaut " hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis
frisgerecht zum 10.05.2012. Vorsorglich kündigen wir zum
nächstmöglichen Termin"
Da die Kündigung vor Ablauf der 6-Monats-Frist des § 1 Abs. 1 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html
ausgesprochen wurde, gilt der Kündigungsschutz sowieso nicht.
Laut Arbeitsvertrag gab es auch für ersten 3 Monate eine
Probezeit!
Spielt keine Rolle.
Schönen Gruß
&Tschüß