Hi.
Jemand hat einen Arbeitsvertrag mit sagen wir mal 30 Tage Urlaub/Jahr.
Bis Oktober hat er erst 10 Tage Urlaub genommen, hat also noch 20 Tage übrig.
Jetzt wird diesem jemand (fristgerecht) zum 30.November gekündigt.
Wenn er bis zum 30.November nicht seinen Resturlaub nimmt, verfällt dann der Resturlaub, oder kann er sagen ich arbeite bis zum 30.November, und die Kündigung wird durch den restlichen mir zustehendem Urlaub verlängert?
☼ Markuss ☼