Hallo,
folgendes Problem:
Jemand ist bei Unternehmen X seit dem 1.7. angestellt. Da bei Vertragsabschluss leider nicht viel Verhandlungsspielraum vorhanden war, wurde im Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten eingetragen.
Damals wurde mündlich von einer Probezeit von 6 Monaten gesprochen. Im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts - lediglich dass die aktuellen Tarifbedingungen und Gesetze Anwendung finden. Jetzt bestünde die Möglichkeit den Job zu wechseln, was eine deutliche Verbesserung darstellen würde.
Noch ist eine Kündigung nicht ausgesprochen, da eine 6-monatige Wartezeit für einen zukünftigen Arbeitgeber deutlich zu lange wäre.
Auf erneute telefonische Nachfrage beim Personalbüro wurde wieder von einer 6-monatigen Probezeit gesprochen, da wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes stehen würde Gesetz/Tarifvertrag gelten.
Im Gesetz und im Tarifvertrag (IG Metall Elektro) ist davon nichts zu finden…
Gesetzlich ist nur geregelt, dass innerhalb der ersten 3 Monate 14 Tage Kündigungsfrist und bis zum 6. Monat ich glaube 4 Wochen Kündigungsfrist gelten. ABER: Eine längere Kündigungsfrist kann vereinbart werden.
Von welcher Frist kann man hier ausgehen? Gilt hier das Günstigkeitsprinzip?
Herzlichen Dank!