Kündigungsfrist in WG, Konsequenz bei Nicht-Einhaltung

Hallo!
Ich wohne in einer Mietwohnung als Hauptmieter. Ich habe am 18. diesen Monats meinem Untermieter gekündigt. In unserem Mietvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von 3 Wochen festgelegt. Das Zimmer war mit einem Kleiderschrank, Nachttisch und Stuhl ausgestattet. Der Rest wurde selbst angeschafft.

Jetzt weigert sich mein Mitmieter zu diesem Zeitpunkt auszuziehen. Ist diese Kündigungsfrist bindend? Bleibt mir bei Verweigerung nur die Räumungsklage?
Außerdem wurden einige Gegenstände (unbeabsichtigt) kaputt gemacht. Während anfangs noch versprochen wurde diese zu ersetzen, weigert sich der Mieter nun. Wie soll ich vorgehen?
Danke im Voraus
LG

Hallo Toni,

da hast Du ja mächtig Ärger, das blieb mir zu meinen WG-Zeiten zum Glück weitgehend erspart. Interessant wäre, wie lange denn Dein Mitbewohner schon bei Dir wohnt und warum Du ihm kündigen möchtest. Seid Ihr aneinandergeraten?

Rechtlich weiß ich da leider zu wenig Bescheid, aber ich denke, wenn Ihr einen Vertrag habt mit einer 3wöchigen Kündigungsfrist, könnte dieser schon bindend sein. Ich überlege gerade, ob 3 Wochen nicht etwas kurz für eine Kündigungsfrist ist. Es ist manchmal äußerst schwierig, eine einigermassen passende Wohnung innerhalb von 3 Wochen zu finden. Vielleicht kannst Du Dich mit ihm einigen, wenn Du ihm länger Zeit gibst. Ich selber würde mich auf eine 3wöchige Kündigungsfrist nicht einlassen, da ich Angst hätte, plötzlich auf der Strasse zu landen.
Sollte Dein Mitbewohner ein „schwieriger Fall“ sein (er hat Dir ja auch die kaputten Dinge nicht ersetzt), würde ich mir evtl. überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wichtig, s.o. Kündigungsgrund usw.

Viel Glück und nicht so viel Stress wünscht

Claudia

Hallo! Danke für die schnelle Antwort! Er wohnt hier seit Oktober letzten Jahres.
Kündigungsgrund:

  • im Januar besprachen wir, dass für die komplett eingerichtete (von mir bezahlte) Wohnung - monatlich 15 Euro entrichtet werden sollten - als Abnutzungsgebür für Elektrogeräte. Wurde bis heute nicht getan und jetzt sogar ausdrücklich verweigert.
  • Weigerung kaputt gemachte Dinge zu ersetzen.
  • Kaputte Dinge wurden mir nicht einmal genannt, sondern jedesmal von mir entdeckt.
  • Während vereinbart war, dass alles gemeinsam genutzt wird (Küche), hat er jetzt 2 meiner Schränke ausgeräumt und in Beschlag genommen, weil er sich nen parallel Haushalt anlegt. Den ersten Schrank habe ich nachträglich genehmigt. Den zweiten ausdrücklich untersagt - hats einen Tag später dennoch gemacht.
  • ständige Beleidigungen, wenn ich ihn an obrige Punkte erinnere.
  • Stellt mir mein benutztes Geschirr in meinen Lebensmittelschrank, weil er der Meinung ist, dass es nicht neben die Spüle gehört. (…)

Es ist so, dass ich die 3 Wochen nicht durchsetzen „Muss“. Meine Bedingung für 3 Monate ist nur: Schadensersatz und Zahlung der 15Euro rückwirkend ab Januar. Darauf lässt er sich jedoch nicht ein. Stattdessen sagt er mir, dass der Vertrag nicht gilt, ich ihn nicht auf die Straße setzen kann und dass ich ihm erklären soll wie ich ihn loswerden will… die blose Kündigung reicht ihm kurzgesagt nicht - er braucht wohl so richtig Stress um sich wohl zu fühlen…
Die 3wöchige Frist ist zwar wirklich knapp - aber erstens beidseitig unterschrieben 2. wohnt die Mutter, bei der er zuvor wohnte 400Meter entfernt.
Einen Rechtsanwalt möchte ich so lange es anders geht nicht einschalten. 1. Die Kosten 2. Es war mal mein bester Freund und ich hoffe, dass ich nicht soweit gehen muss…

Gruß und Danke
Toni

Hi Toni, oje, ich glaube, mit dieser Freundschaft war`s das mal. Ich glaube, es ist wirklich besser, wenn Dein damaliger Freund auszieht. Schade, dass eine Freundschaft so enden kann. Wenn jemand nicht WG-fähig ist und sich plötzlich nen extra Haushalt anlegt, dann geht das gar nicht. Und wenn schriftliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, kann man einfach nicht zusammenleben.

Du schreibst, Du würdest ihm 3 Monate Zeit lassen, wenn er Dir die 15 Euro seit Jan. + Schadenersatz zahlt. Ich verstehe zwar Dein Anliegen sehr gut, aber ich glaube, bei diesem Kandidaten (wart ihr wirklich mal Freunde?) kannst Du einfach nur froh sein, wenn er endlich Land gewinnt. Selbst wenn Du auf Dein Geld verzichten musst. Du tust mir echt leid, aber ich glaube, Dir geht es besser, wenn Du ihn einfach los bist. Der zahlt wahrscheinlich sowieso nicht.
Viel Glück trotzdem. Kannst mich ja, wenn Du magst, gerne auf dem Laufenden halten! Ach ja, hast Du ihn denn mal darauf angesprochen, dass er doch wieder zu seiner Mutter ziehen soll, zumindest als Übergang? Aber wahrscheinlich möchte die das gar nicht mehr, weil sie mit Sohnemann ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht hat und froh ist, dass sie ihn los ist.
Viele Grüße und viel Glück
Claudia

Mit der Freundschaft wars das definitiv… die Beleidigungen waren echt unter aller Sau. Ich nehm mir das nicht so zum Herzen, weil ich weiß dass er unfair wird, wenn er sonst keine Argumente hat. Aber hinnehmbar ist es dennoch nicht.
Zur Mutter ziehn habe ich ihm nicht vorgeschlagen. Ich denke da kommt er von allein drauf und ich will nicht, dass er das Gefühl bekommt ich schreib ihm noch mehr vor.

Die Frage ist jetzt nur was als „Möbilierung“ zählt - denn die ist ja anscheinend notwendig für eine „Kurze“ Kündigungsfrist. Ich hab im Zimmer stehen: Schrank,„Regal“ (an die Wand geschraubtes Brett), Stuhl, Sternenhimmel (hab ich mir und meiner Freundin damals montiert, als ich das Zimmer noch bewohnte).

Weiter, ob 3 Wochen zulässig sind

und was ich danach machen kann. Nur eine Räumungsklage? Die würde teuer werden…