Kündigungsfristen

Hallo liebe Experten,
ich hätte da mal wieder einen netten - vollkommen hypothetischen - Fall für Euch:
Nehmen wir einmal an, Person A ist seit 2 Jahren in der Firma B angestellt. Dort fühlt sich A aber extrem unwohl und fängt an sich fort zu bewerben.
Im Arbeitsvertrag von Person A steht folgendes
„Das Anstellungsverhältnis kann von jeder Seite mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.“
Diese Frist macht es Person A aber nahezu unmöglich, einen anderen Job zu finden. Wenn Person A sich jetzt bewirbt, wäre sie erst zum 1. Januar verfügbar, außer sie würde innerhalb 1 Woche sofort eingeladen werden und einen Vertrag bekommen. Zu sagen „Ich könnte dann 2008 anfangen“ - das macht leider keine Firma mit.
Weil Firma B aber wirklich nicht der Traum ist und Person A dort jeden Morgen mit Übelkeit hinfährt, will sie aber schnell weg, und nun nicht erstmal 2 Monate rumsitzen bevor sich woanders bewerben zeitlich wieder Sinn macht… Und sie ei Magengeschwür hat.
Im BGB wird eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Kalendermonat beschrieben.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html)
Hätte Person A Chancen diese kürze Kündigungsfrist durchzuetzen?
(Wichtig: FIrma B besteht auf den im Vertrag stehenden Fristen und lässt sich nicht auf Verhandlungen ein)
Danke Euch,#NOrah

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…
Hi!

Diese Frist macht es Person A aber nahezu unmöglich, einen
anderen Job zu finden.

Nö! Selbst, wenn es so wäre wie Du sagst: Nö!

Wenn Person A sich jetzt bewirbt, wäre
sie erst zum 1. Januar verfügbar,
außer sie würde innerhalb 1
Woche sofort eingeladen werden und einen Vertrag bekommen. Zu
sagen „Ich könnte dann 2008 anfangen“ - das macht leider keine
Firma mit.

Wenn diese Firma diese Person sucht, wartet sie auch. Die Kalkulationszeit bei Bewerbungen in seriösen Firmen berücksichtigt bei einer ausgebildeten Fachkraft durchaus drei oder vier Monate KüFri!

Im BGB wird eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Kalendermonat
beschrieben.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html)

Nö, für den AN steht da 4 Wochen zum Monatsende oder 15., ist aber völlig irrelevant, da LÄNGERE Kündigungsfristen vereinbart werden können. Einzig die Frist selbst darf für den Arbeitgeber nicht kürzer sein als für den Arbeitnehmer!

Hätte Person A Chancen diese kürze Kündigungsfrist
durchzuetzen?

Nein!
Andere Frage:
Warum hat Person A einen Vertrag unterschrieben, den sie jetzt nicht einzuhalten gedenkt?
Wenn sich Person A eine Küche bestellt, und dann stattdessen ein Schlafzimmer geliefert würde, fände sie das auch nicht ok, oder?

Verträge sind nun mal einzuhalten, und wenn sich der AG nicht auf eine Aufhebung einlässt, hat Person A schlicht Pech gehabt.

LG
Guido

Hallo

bei zwei jahre betriebsdazugehörigkeit hast du eine kündigungsfrist von vier wochen

Wenn man keine Ahnung hat…
Hi!

bei zwei jahre betriebsdazugehörigkeit hast du eine
kündigungsfrist von vier wochen

Das ist in diesem Fall einfach und kurz gesagt:
Völliger Blödsinn!

Es wäre sogar dann völliger Blödsinn, wenn nur das Gesetz greifen würde und keine andere (längere) Kündigungsfrist für beide Parteien wirksam vereinbart wurde.

Genervte Grüße
Guido

Hallo.

bei zwei jahre betriebsdazugehörigkeit hast du eine
kündigungsfrist von vier wochen

Die etwas unhöfliche (klingende) Reaktion eben bezieht sich auf FAQ:1990
:wink:

mfg M.L.

off topic
Hi!

Die etwas unhöfliche (klingende) Reaktion eben bezieht sich
auf FAQ:1990

Nö, die sehr genervte Reaktion bezieht sich darauf, dass man besser NICHTS schreibt, wenn man keine Ahnung von der Materie hat!

Vor allem dann, wenn schon eine korrekte Antwort vorhanden ist.
Vor allem dann, wenn man sich in einem Rechtsbrett tummelt.

Schönes Wochenende!

LG
Guido :wink: