Kürzeste, schnellste oder tatsächliche Entfernung?

Hallo zusammen,

ein Arbeitsloser hat ein Vorstellungsgespräch in einem Ort, welcher lt. falk.de nach der schnellsten Strecke ca. 258 km entfernt ist.

Die Agentur für Arbeit benutzt auch falk.de, um die Entfernung zu überprüfen. Diese rechnet aber mit der kürzesten Entfernung, welche hier ca. 216 km beträgt.

Der Arbeitslose hat sich an der schnellsten Strecke orientiert, ist aber aufgrund einer Umleitung 279 km gefahren. Somit ist und musste er 63 km mehr fahren.

Bei der kürzesten Entfernung beträgt die ausgerechnete Fahrtzeit bei ca. 3,25 Stunden. Der Arbeitslose ist weniger als 2,5 Stunden, trotz Umleitung, gefahren.

Welche Strecke ist für die Reisekostenberechnung und deren Kostenerstattung relevant?

In welcher Höhe werden die Reisekosten erstattet. Der Arbeitslose hat gehört, dass jetzt die Hin- und Rückfahrt erstattet wird. Ist das korrekt? Welchen Betrag erhält man pro gefahrenen km? Waren es nicht früher einmal für die ersten zehn km 30 Cent und dann immer nach einer gewissen Staffelung mehr Cent?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Relevant ist stets die kostengünstigste Strecke.

Gruß vom Plüschfisch

I.d.R. ist dies die kürzeste, weil billigste.
Hi!

  1. Es hat sich alles geändert.

  2. Früher wurde die kürzeste(!) Strecke mit glaube ich 30 Ct./km gefördert.

  3. Nachwievor ist diese Unterstützungsleistung freiwilliger Natur (sprich: der Arbeitslose hat keinen Rechtsanspruch darauf), und die Höhe der Fahrkostenbewilligung liegt im Ermessen des Arbeitsvermittlers!

  4. Früher war direkt in den einschlägigen Paragrafen geregelt, wer für was wie viel erstattet bekommt. Aber das machte die Arbeit ja zu leicht, weswegen die einzelnen Regelungen mal schnell individualisiert wurden, sprich: in die Zuständigkeit der einzelnen AAs gelegt wurden…

Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht…

Aber: Wenn der hier zuständige Vermittler sagt: „So, mehr gibt’s nicht, weil die billigste Variante“, ist dies nicht nur rechtmäßig, sondern sogar seine Pflicht, weil am wirtschaftlichsten für die AA (vgl. § 7 S. 1 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__7.html).

LG
Jadzia

Relevant ist stets die kostengünstigste Strecke.

Kostengünstigst aber nur fürs Amt?!

Wenn man bedenkt, dass man bei einer Fahrt mit einem gleichmäßigen Tempo (z. B. 130) über die Autobahn sicherlich weniger Sprit verbraucht, als wenn man über Land- und Bundesstraßen und somit ständig über (mit Ampeln versehenen) Kreuzungen und durch irgendwelche Ortschaften fahren muss. Ständiges Stop-and-go, öfter abbremsen, wieder beschleunigen …

Da bin ich mir sicher, dass in dem konkreten fiktiven Fall die Fahrt über die Autobahn mit Sicherheit kostengünstiger für den Arbeitslosen ist, als die kürzeste Variante!

Das Amt hat von der Kostengünstigkeit nichts, es vertritt je nach Art des Amtes Kommune, Land oder Bund, und die wollen sparen.

Kostengünstig heisst nicht unbedingt die kürzeste Strecke, es heißt eben kostengünstig, also nachweislich die billigste Variante. Sofern Du Dir die Mühe machen willst, jede einzelne Strecke auf Kostengünstigkeit im konkreten Fall zu untersuchen, viel Spaß.

Es ist nicht hilfreich, sich über Ampeln und Tempolimits usw verständigen zu wollen, es geht hier um ein Prinzip. Wie Du das Sparsamkeitprinzip wertest, ist sicher eine andere Sache. Zu verstehen ist das aus der Sicht der Betroffenen allemal.

Gruß vom Plüschfisch

Hallo

Btw: Hatte der AG die Kostenübernahme vorher ausdrücklich ausgeschlossen?

Gruß,
LeoLo

Ja.

Hab ich’s mir gedacht…

Dann gilt die Aussage von Jadzia

Hatte ich schon mal erwähnt, daß ich die Abdingbarkeit des Ausschlusses durch den AG rigoros abschaffen würde…??? Das würde den Verwaltungaufwand der Agenturen erheblich minimieren, ZAF und PAV dazu bringen, nicht ohne Rücksicht auf Verluste Bewerber einzuladen und (hoffentlich) generell zu einer seriöseren Vorauswahl von Bewerbern führen. Wer die Musik bestellt, sollte sie eben auch bezahlen. Daß die Arbeitgeber neben utopischen Forderungen nach Eingliederungszuschüssen, Kurzarbeitergeld, sonstigen Förderungen auch noch die Übernahme der Bewerbungskosten auf den Staat abwälzen, ist nicht wirklich nachvollziehbar oder gerecht.

Gruß,
LeoLo

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Hi LeoLo,:Hab ich’s mir gedacht…

Daß die
Arbeitgeber neben utopischen Forderungen nach
Eingliederungszuschüssen, Kurzarbeitergeld, sonstigen
Förderungen auch noch die Übernahme der Bewerbungskosten auf
den Staat abwälzen, ist nicht wirklich nachvollziehbar oder
gerecht.

darüber rege ich mich auch schon seit Jahren auf!

Problem: Da der AG diese Kostenübernahme anscheinend ablehnen/ausschließen darf, ist es für AlG II Bezieher auf Dauer finanziell sehr belastend - bzw. teilweise nicht zu schultern - Anreisekosten für die Stellensuche aufzubringen.

Ist dafür kein Geld da und nimmt der Leistungsempfänger den Termin deshalb nicht wahr, drohen ihm Sanktionen. Ein Dilemma für die Betroffenen.

Andererseits schießen die Kosten für Bewerbungen auch seitens AG in die Höhe. Unterlagen werden nicht mehr zurückgeschickt, der Eingang nicht mehr bestätigt. Bei duchschnittlich 1.200 Bewerbungen kein Wunder.

1200 X 1,44 Porto = 1728 € nur Rückporto, abgesehen von der Manpower die nötig ist für die Bearbeitung der eingehenden Bewerbungen und den Inseratkosten.

Grund hierfür ist auch, dass Leistungsbezieher gezwungen werden sich zu bewerben, auch wenn es noch so unsinnig ist, es muss eine best. Bewerbungsanzahl nachgewiesen werden. Sonst drohen wiederum Sanktionen.

Ein Teufelskreislauf.

ms

Hallo

Die Reisekosten werden von der Agentur / Arge ggf auch vorschüssig übernommen. Daß viele Hartz IV - Empfänger am enger gesteckten Umkreis der Kostenübernahme scheitern, liegt aber weniger an den Arbeitgebern sondern mehr an der oft doch nicht totzukriegenden Rosinenpickerei der Bedürftigen. Warum auf eine geringer dotierte Stelle im nahen Umkreis bewerben, wenn 50 Kilometer entfernt die Taube auf dem Dach gurrt? Natürlich ist diese Aussage nicht pauschal auf alle anwendbar, aber schon auf die Mehrzahl.

1200 Bewerbungen pro Stellenausschreibung ist zwar arg überzogen, aber der Kernpunkt ist schon richtig. Leider (aus AG-Sicht) bewerben sich inzwischen eine unzählige Schar ganz klar unqualifizierter Bewerber auf alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Frei nach dem Motto: von den 10 Kriterien im Anforderungsprofil beherrsche ich zwar nur 3, aber ich kann mir schnell Dinge aneignen… Da ist nicht verwunderlich, daß AG die Bewerbungsunterlagen direkt recyclen. Trotzdem ist das Vorgehen nicht in Ordnung. Denn der Arbeitgeber hat einen Bedarf. Das muß man einfach mal so sehen. Es wird immer so getan, als sei der Bewerber der „Bedürftige“ in diesem Spiel, aber es ist - außer bei Initiativbewerbungen - genau andersherum. Der AG geht an den Stellenmarkt heran und bittet um gute Bewerber. Der Stellensuchende reagiert nur und bietet die „Ware Arbeitnehmer“ an. Der AG will aber alle Kosten, die mit der Bewerbungssuche zusammenhängen, anderen anlasten. Der Habitus, wie er derzeit praktiziert wird, ist absoluter Quatsch und alles ist aus den Fugen geraten. Aber leider ist es so, wie es immer ist. Schuld daran sind alle: Arbeitsagenturen durch verfehlte EGZ-Politik und katastrophales Matching, Arbeitgeber durch EGZ-Zockerei, idiotische Einstellungsverfahren, Habgier und Arroganz und Bewerber durch mangelnde Flexibilität, Selbstüberschätzung und mangelndes Einstellen auf einen dynamischen Arbeitsmarkt. Eigentlich kann sich keiner darüber beschweren, daß alles so verkorkst ist.

Ich könnte jetzt ein ganzes Buch schreiben, aber ich zügel mich mal ganz stark :smile:

Gruß,
LeoLo

Hallo

Warum
auf eine geringer dotierte Stelle im nahen Umkreis bewerben,
wenn 50 Kilometer entfernt die Taube auf dem Dach gurrt?
Natürlich ist diese Aussage nicht pauschal auf alle anwendbar,
aber schon auf die Mehrzahl.

kann ich nicht beurteilen, da fehlen mir die Zahlen.
Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass sehr viele Arbeitslose (die Mehrzahl?) Alleinerziehende, Leute über 40 mit Familie … sind. Da helfen schlechtdotierte Jobs in der Nähe zwar eigentlich nichts, aber besser als der Zeit- und vor allem kostenfressende Arbeitsweg. Das frisst oft einiges vom höheren Verdienst wieder weg.

Und das ist doch auch ein Produkt der Politik. Agenda 2010 sieht ja geradezu die Bezuschussung und Forcierung von Niedriglohnjobs vor.

Leider (aus
AG-Sicht) bewerben sich inzwischen eine unzählige Schar ganz
klar unqualifizierter Bewerber auf alles, was nicht niet- und
nagelfest ist.

Sag ich ja. Aber auch weil sie gezwungen sind um Sanktionen zu vermeiden. Der regionale Arbeitsmarkt ist i.d.R. übersäht von Zeitarbeitsfirmen (ZAF). Hat jmd. seine Bewerbungsunterlagen bereits bei 20 ZAFn, wo soll er sich noch bewerben?
Es bleiben meist nur Stellen, für die nur wenige qualifiziert sind. Die AA zahlt die Bewerbungskosten und Reisekosten, hauptsache es wurde sich (sinnlos) beworben. Die AA subventioniert also das „Fordern“, die Alo fügen sich und machen das sinnlose spiel gezwungermaßen mit, für sinnvolles Fördern bleibt dann kein Geld. Lieber schickt man die Leute in sinnlose Pflichtprogramme um zu Fordern :wink:

Frei nach dem Motto: von den 10 Kriterien im
Anforderungsprofil beherrsche ich zwar nur 3, aber ich kann
mir schnell Dinge aneignen… Da ist nicht verwunderlich, daß
AG die Bewerbungsunterlagen direkt recyclen.

Was sollen sie auch machen. Beide Seiten. Die eine Seite wird unter Druck gesetzt (AlG = Schande = Faulheit) Die andere Seite spart wo sie kann.

Trotzdem ist das
Vorgehen nicht in Ordnung. Denn der Arbeitgeber hat einen
Bedarf. Das muß man einfach mal so sehen. Es wird immer so
getan, als sei der Bewerber der „Bedürftige“ in diesem Spiel,
aber es ist - außer bei Initiativbewerbungen - genau
andersherum. Der AG geht an den Stellenmarkt heran und bittet
um gute Bewerber.

Momentan haben wir halt den sog. Arbeitgebermarkt. Ist auch legitim, sich die Besten herauszusuchen!
Aber du sprichst mir aus der Seele. Vielen AG sollte man wieder bewusst machen, dass ohne die Leute, die die Arbeit verrichten, sie selbst auch nicht so weit gekommen wären.

Der Stellensuchende reagiert nur und bietet
die „Ware Arbeitnehmer“ an. Der AG will aber alle Kosten, die
mit der Bewerbungssuche zusammenhängen, anderen anlasten.

Wenn er die Möglichkeit hat…Das ist aber ein altes Thema:
http://www.bpb.de/publikationen/WOFQHP,0,0,Ethik_Ges…
http://www.bpb.de/publikationen/C25W0J,3,0,Faule_Arb…
http://www.bpb.de/publikationen/UMCZZO,0,0,Arbeitsma…
ich muss aufhören, da gibt zu vieles :wink:

Der
Habitus, wie er derzeit praktiziert wird, ist absoluter
Quatsch und alles ist aus den Fugen geraten. Aber leider ist
es so, wie es immer ist. Schuld daran sind alle:
Arbeitsagenturen durch verfehlte EGZ-Politik und
katastrophales Matching, Arbeitgeber durch EGZ-Zockerei,
idiotische Einstellungsverfahren, Habgier und Arroganz und
Bewerber durch mangelnde Flexibilität, Selbstüberschätzung und
mangelndes Einstellen auf einen dynamischen Arbeitsmarkt.
Eigentlich kann sich keiner darüber beschweren, daß alles so
verkorkst ist.

Ich könnte jetzt ein ganzes Buch schreiben, aber ich zügel
mich mal ganz stark :smile:

Wie Recht du hast. Ich könnte mich da auch stundenlang darüber auslassen, aber wir sind ja hier im Rechtsbrett. Und ein gesellschaftspolitisches Brett gibt es hier nicht.

ms

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Tatsächlich gefahrene km MÜSSEN erstattet werden!
Ich habe hier einen interessanten Beitrag zu dem Thema gefunden:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html
(Maßnahmen)
(1) Fahrkosten können übernommen werden

für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),
2.
bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung für die An- und Abreise und für eine monatliche Familienheimfahrt oder anstelle der Familienheimfahrt für eine monatliche Fahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers.

(2) Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes. Bei nicht geringfügigen Fahrpreiserhöhungen hat auf Antrag eine Anpassung zu erfolgen, wenn die Maßnahme noch mindestens zwei weitere Monate andauert.
(3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.

(Auszubildender)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__67.html
(2) Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes. Bei nicht geringfügigen Fahrpreiserhöhungen hat auf Antrag eine Anpassung zu erfolgen, wenn der Bewilligungszeitraum noch mindestens zwei weitere Monate andauert. Kosten für Pendelfahrten werden nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der nach § 82 insgesamt erbracht werden kann.

(Meldetermine)
Geschäftszeichen: SP III 22 - 56045.1/ 56045.3/ 3313/ 6800/ 71309
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Cont…
Zusammenfassung

Seit der Einführung der Förderung aus dem Vermittlungsbudget zum 01.01.2009 wurde das neue Regelinstrument weiterentwickelt. Die Geschäftsanweisung (GA VB) wurde überarbeitet. Reisekosten im Rahmen der Allgemeinen Meldepflichten nach § 309 SGB III können ab sofort nicht mehr über die Förderung aus dem Vermittlungsbudget erstattet werden.

(Bewerbung - Änderung des Reisekostengesetzes)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Cont…
Fahrkosten Vermittlungsbuged
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/45.html

Zusammenfasssung:
UBV § 45 SGBIII (seit 1.1.2009 durch Vermittlungsbudget ersetzt)
es gilt das Bundesreisekostengesetz damit die zurückgelegte Strecke ; Falk.de wird da nicht erwähnt
§ 5 bzw. auf Antrag § 6 BRKG
http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html

FALSCHER Paragraph!
Hi!

Ich habe hier einen interessanten Beitrag zu dem Thema gefunden:

Der aber leider gerade NICHT auf das hier behandelten Thema angewandt werden kann!!

§ 81 SGB III befasst sich ausschließlich mit Fahrkosten im Zusammenhang mit Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bzw. den dazugehörenden Maßnahmen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997.html…

Alles, was es zu dem Thema zu sagen gibt, habe ich bereits in meinem anderen Beitrag gesagt!
Da nutzt es auch nichts, solange weiterzufragen, bis Dir die Antwort passt (auch, wenn sie dann falsch ist).

Gruß
Jadzia

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Vielleicht ja doch RICHTIG!?
Vorab, ich habe gar nicht weitergefragt. Lediglich einen gefundenen Beitrag hier reinkopiert.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Beitrag mehrere Beispiele angeführt sind.

Und auf die Frage im Eröffnungsthread scheint wohl eher der letzte Teil dieses Beitrags

"(Meldetermine)
Geschäftszeichen: SP III 22 - 56045.1/ 56045.3/ 3313/ 6800/ 71309
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836
Zusammenfassung

Seit der Einführung der Förderung aus dem Vermittlungsbudget zum 01.01.2009 wurde das neue Regelinstrument weiterentwickelt. Die Geschäftsanweisung (GA VB) wurde überarbeitet. Reisekosten im Rahmen der Allgemeinen Meldepflichten nach § 309 SGB III können ab sofort nicht mehr über die Förderung aus dem Vermittlungsbudget erstattet werden.

(Bewerbung - Änderung des Reisekostengesetzes)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836
Fahrkosten Vermittlungsbuged
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sg

Zusammenfasssung:
UBV § 45 SGBIII (seit 1.1.2009 durch Vermittlungsbudget ersetzt)
es gilt das Bundesreisekostengesetz damit die zurückgelegte Strecke ; Falk.de wird da nicht erwähnt
§ 5 bzw. auf Antrag § 6 BRKG
http://www.gesetze-im-internet.de/brk…"

Anwendung zu finden.