Moin moin zusammen,
seit einiger Zeit verlangt ein AG von seinen Mitarbeitern, daß diese ihren Kur - ANTRAG ( nicht den Bescheid ! ) dem AG melden.
Was soll denn der Quatsch ? Die MA wissen doch garnicht ob der Antrag a ) genehmigt wird , b) wann die Kur anzutreten ist und c) wie lange bei den individuellen Krankenbildern die Kur dauern wird .
Frage also : gibt es ein ( wirklich ein ) arbeitsrechtliches Gesetz das diese unsinnige Forderung des AG rechtfertigt ?
kind regards
makhl