Kurzfristig nur 450€ job arbeitslos melden?

Ich arbeite jetzt nach meinem FSJ übergangsweise nur als 450€ Jobber. Sollte ich mich Arbeitslos melden? krankenversichert bin ich noch über meine Familie. Welche Vorteile hat es also sich Arbeitslos zu melden?

Welche Vorteile hat es also sich Arbeitslos zu melden?

Irgendwas mit der Rentenversicherung. Außerdem hat man (immer oder manchmal) Anspruch auf AlgI nach einem FSJ.

FAQ 1129 nicht gelesen, wird also bald gelöscht.

Hallo,

wenn du nur übergangsweise jobbst kann es sein das deine Eltern wenn du dich arbeitslos meldest noch Kindergeld bekommen. Konnte leider nicht ersehen ob du noch Kindergeldberechtigt bist.

Viele Grüsse
Na69

Hallo,

mir nur dem FSJ sind keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erreicht worden, aber eine Arbeitslosenmeldung hätte den Vorteil, evtl. über das Arbeitsamt zusätzliche Ausbildungs-/Qualifikationsmaßnahmen bezahlt zu bekommen, sicher eine Alternative.

si

Ich arbeite jetzt nach meinem FSJ übergangsweise nur als 450€
Jobber. Sollte ich mich Arbeitslos melden? krankenversichert
bin ich noch über meine Familie. Welche Vorteile hat es also
sich Arbeitslos zu melden?

Hallo

mir nur dem FSJ sind keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld
erreicht worden

Das kannst du nicht verallgemeinern. Mein Sohn hat definitiv Alg I bekommen nach einem FSJ, und das kann nur von diesem FSJ kommen.

Viele Grüße

Hallo

mir nur dem FSJ sind keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld
erreicht worden

Das kannst du nicht verallgemeinern. Mein Sohn hat definitiv
Alg I bekommen nach einem FSJ, und das kann nur von diesem FSJ
kommen.

***Dann hat er ja die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, was sich aus dem Posting aber nicht ergeben hat:

_Kurze Anwartschaftszeit
Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese „kurze“ Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn

Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und
es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als zehn Wochen befristet waren, und
Ihr Bruttoarbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten, gerechnet vom letzten Tag Ihrer letzten Beschäftigung an rückwärts, die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (2013: 32.340 Euro) nicht überstiegen hat und
Sie der Agentur für Arbeit diesen Sachverhalt darlegen und nachweisen._

1 Like

Hallo

***Dann hat er ja die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, …

Nein hat er nicht. Die letzte schon, aber zwischen den Voraussetzungen steht ja immer ‚und‘.

Außerdem haben da alle FSJler einen Anspruch auf Alg I erworben. Das wurde ihnen schon vom AG gesagt, dass sie einen Antrag auf Alg I stellen sollen. Ihnen wurde sogar schon vorher vom AG gesagt, wie viel sie bekommen würden.

Ein FSJ ist eben kein 400-Euro-Job.

Viele Grüße

1 Like

Völliger Blödsinn
wie alles von dir …

3 Like