Folgendes Szenario:
Kunde „Muster GmbH“ beauftragt Logistiker „ABC“ mit einer Lieferung von A („Muster GmbH“) nach B („Fa. Beispiel“). „ABC“ fungiert jedoch ausschließlich als Disponent und vergibt den Auftrag an einen Diensleitungspartner weiter „Spedition X“.
Nun ist doch meines Wissens nach, der Lieferschein für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Muster GmbH“ und „Fa. Beispiel“ entscheidend. Denn der Lieferschein gibt Auskunft darüber was geliefert wird.
Der Frachtbrief ist allerdings für den Transport der Ware selbst entscheidend, sprich: Der Lieferschein liegt möglicherweise bei der Ware, auf welche der Frachtführer u.U. gar keinen Zugriff hat, weil die Sendung möglicherweise verplombt ist. Der Frachtbrief hingegen ist im Besitz des Fahrers, weil er darauf die Bestätigung des Absenders und des Empfängers erhält.
Was ist nun aber wenn der Fahrer, sagen wir, 20 Paletten entgegennimmt und dafür auch quittiert, aber es werden bei der Anlieferung nur 19 Paletten gezählt?!
Wer haftet für den vermeintlichen Verlust, wenn der Fahrer die Fehlmenge auf dem Lieferschein quittiert?
Hätte sich der Fahrer vor Abfahrt bei „Muster GmbH“ versichern müssen, dass auch wirklich 20 Paletten geladen sind? Wenn ja, wie soll er dieses tun, wenn die Ladung gesichert/verplombt ist?
Was ist in dem Fall, wenn auf dem Lieferschein eine Abschreibung (Fehlmenge, Beschädigung, etc.) vermerkt ist, aber der Frachtbrief keine Eintragungen/Beanstandungen hat? Was ist in diesem Fall bindend?