Hallo,
Vorgeschichte:
30.01.2007 Frau A bestellt einen Artikel bei einem online-Kaufhaus. Auf der Homepage ist eine Lieferzeit von 4-5 Tagen angegeben.
31.01.2007 Die Käuferin überweist den Betrag, der Betrag dürfte also am 5.2. eingegangen sein.
05.02.2007 Die Käuferin erhält eine automatische Mail, dass die Ware bestellt ist - sie wundert sich, dass der Artikel extra bestellt wird, aber nun gut.
09.02.2007 Es folgt eine Mail, dass der Artikel am 16.02. bei der Käuferin eintreffen wird.
20.02.2007 Die Käuferin schreibt eine Mail, da die Ware immer noch nicht da ist.
20.02.2007 Es folgt eine automatisierte Mail, dass die Ware soeben versendet wurde.
23.02.2007 Die Käuferin schreibt wieder eine Mail, da die Ware immer noch nicht da ist.
26.02.2007 Das Handelshaus meldet sich per Mail, dass es Lieferschwierigkeiten gab und die Ware spätestens am Mittwoch (also am 28.02.2007) bei Frau A eintreffen wird. Am gleichen Tag bekommt Frau A einen Gutschein für die Verzögerung von 13 Euro.
Heute am 28.02.2007 – also 2 ½ Wochen nach dem angegebenen Liefertermin auf der Homepage – hat Frau A die Ware immer noch nicht.
Frage:
- Welche Frist muss ein Onlineshop bei der Lieferung einhalten?
- Welche Möglichkeiten hat die Kundin, um Druck auszuüben, da die Ware nun schon 2 1/2 Wochen Verspätung hat?
- Welche Schritte kann die Käuferin einleiten, um - bei nicht-Lieferung (wann spricht man davon?), ihr Geld zurückzubekommen? Die Käuferin möchte die Ware, aber nicht noch weitere 2 Wochen warten…
Viele Grüße
Tato