Mahnung ohne Zahlungsaufforderung erhalten zu habe

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin umgezogen und habe vor ca. 2 Monaten mein Gewerbe (Einzelpersonengesellschaft) schriftlich umgemeldet. als ich dann nach einem Monat noch nichts gehört hatte habe ich mehrfach versucht jemandem beim Amt zu erreichen (da ich auch den Ummeldebescheid brauche) leider ohne Erfolg, immer besetzt oder Freizeichen.

Nun hatte ich vor 2 Tagen eine Mahnung im Briefkasten (6 Euro Mahngebühren). Habe mich natürlich gewundert da ich nie einen Bescheid über die Ummeldung und auch keine Zahlungsaufforderung erhalten habe.

Bei einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter hieß es „Wir haben das hier rausgeschickt, was heißt sie haben es erhalten, deswegen müssen sie zahlen“ Der Gipfel der Frechheit ist dass, wenn ich jetzt den Ummeldungsbescheid haben möchte, den ich nie bekommen habe, dann soll ich eine Zweitschrift anfordern die noch mal 10 Euro Gebühren kostet.

Das kann doch alles nicht wahr sein? Hätte die 20 Euro Ummeldegebühren längst gezahlt, hätte ich gewusst dass die Ummeldung bereits passiert ist. Was kann ich tun?

Da das Amt das Schreiben nicht per Einschreiben gesendet hat, kann es auch nicht davon ausgehen, dass es bei dir angekommen ist.

Das wird im umgekehrten Fall genauso gehandhabt! Beispiel Finanzamt: Dem Finanzamt habe ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich PERSÖNLICH in den dafür vorgesehenen Briefkasten im Amt eingeworfen. Das Amt bestreitet, das Schreiben bekommen zu haben und möchte alles noch mal haben.
Seit dem gibt es von mir alles nur noch per Einschreiben mit Rückschein!

Hallo,

tut mir leid, dass ich Dir rechtlich nicht weiter helfen kann in dieser Sache.
Ich habe auch schon wegen 1,50€ mit der Stadtverwaltung gestritten und nur um meinen Frieden zu haben doch bezahlt, letztendlich 5,50€.
Mein Weg ging über „an die Kulanz appelieren, Beschwerde beim Vorgesetzten zur Resignation“.

Hoffentlich kann Dir jemand mit mehr Erfahrung in diesem Bereich Hoffnung machen und den rechtlich korrekten Weg zeigen, ohne dass Dir weitere Kosten entstehen.

Was ich Dir auf jeden Fall empfehle, sofortigen schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Viel Erfolg
Wolfgang

Hallo SoupUDR

Geh mal mit dem schreiben, das du denen geschickt hast mal persöhnlich hin und versuche das zu klären. Sag denen das du diesen Brief am xx.xx.xxxx abgeschickt hast (am besten mit Zeugen (Freund/in)).
Die aussage „Wir haben das hier rausgeschickt, was heißt sie haben es erhalten“ ist totaler unsinn. Aber du kannst es ja genauso machen, du hast deine Ummeldung (mit Zeugen) abgeschickt, also ist diese auch angekommen und von ihnen nicht bearbeitet worden.
Kannst auch nal einen Rechtsanwalt fragen wie da die rechtslage aussieht.

Levitron
www.Kopisoft.de

Hierbei kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry

Guten Tag,
haben Sie schriftliche Nachweise der ersten Ummeldung?
Wenn ja, legen Sie alles dem Amt vor.
Wenn nicht, kann ich nur empfehlen alles ruhig zu zahlen.
Leider.
Wenn Sie keine Nachweise haben, stellen Sie sich vor, Jemand muss Sie glauben… bei den heutigen Zeiten… wo Banker… Politiker… alle vertrauenswuerdig sind…:wink:
Das nächste Mal alles schoen dokumentieren mit fax, mails …
Gruss,
Pascal