Hallo zusammen,
ich habe neulich in einem Mietvertrag eine Klausel gesehen, die lautete:
„Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen nicht in den Mieträumen gehalten werden.“
Würde das bedeuten, dass der Mieter sich zwar keinen Hund oder keine Katze, aber einen Pfau oder ein Kamel in der Wohnung halten dürfte (solange diese niemand im Haus belästigen)???
Gruß Ivo
*mal wieder froh, dass er keinen solchen Mietvertrag hat*