Mehrwertsteuer auf Miete?

Hallo Forum !

Ist es möglich das ein Vermieter die Mehrwertsteuer auf eine gemietete Wohnfläche erhebt ? Die Mehrwertsteuer soll auf die Gesamtfläche und nicht nur auf die "vielleicht gewerblich zu nutzende Fläche erhoben werden. Außerdem wird vom Vermieter zur Bedingung gemacht das vom zukünftigen Mieter eine Gewerbeanmeldung vorgelegt wird !

Gruß Tina

Hallo Tina,

das kommt darauf an. Wenn er gewerblich vermieten will, dann kann er u.U. durchaus auch die Mehrwertsteuer verlangen. Dazu muss natürlich der Mieter ein umsatzsteuerabzugsfähiges Gewerbe betreiben. Dabei gibt es aber natürlich einige Vorschriften und Kanns/Muss zu beachten.

Bei reiner Wohnraumvermietung ist die Mehrwertsteuer nicht rechtens. Und nur um MWST abführen zu „dürfen“ an den VM kann man ja nicht mal eben ein Gewerbe aus dem Boden stampfen, oder?

Gruß
Nita

Hallo

mwst. gibts nur bei gewerblicher Miete, nix bei Wohnung. Gehts hier um Gewerberäume oder um eine Wohnung?

LG
Mikesch

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Hallo Mikesch,

es geht um ein Einfamilienhaus das der Vermieter sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken vermieten will. Das Problem ist nur das er auf die gesamtfläche Mwst bezahlt haben will und nicht nur auf die gewerblich genutzten.

LG Tina

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Hallo Nita,

er will auf Grund der Größe und der Renovierungskosten, sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken vermieten. Das Problem ist nur (wie ich Mikesch gerade schon geschrieben haben, auf die Gesamtfläche Mwst haben möchte und nicht nur auf den gewerblich genutzten Teil.

LG Tina

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Sorry, hatte ich doch glatt vergessen, danke für die Antworten an Nita und Mikesch

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Grundsätzlich unterliegen Einnahmen aus Vermietung nicht der Umsatzsteuer -> § 4 (12) UmStG.
Unter ganz bestimmten Bedingungen kann der Vermieter gegenüber dem Finanzamt zur Umsatzsteuer optieren - z.B. wenn der Mieter die Mieträume ausschliesslich für Umsätze verwendet die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (wenn seine Umsätze also der Umsatzsteuerpflicht unterliegen) -> § 9 UmStG Verzicht auf Steuerbefreiungen

http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/

Hierzu verlangt das Finanzamt i.d.R. auch die Vorlage des entsprechenden Mietvertrags, in dem der Mieter seine Verwendungsabsicht erklärt - und dass seine Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Wenn der Mieter das nicht genau weiss, sollte er sich zuvor steuerlich beraten lassen.
Über die Angabe der Steuernummer des Mieters kann das Finanzamt die Angaben überprüfen.

Eine Erklärung des Mieters, die sich auf alle Mieträume bezieht, wäre z.B. wahrheitswidrig, wenn ein Teil der Räume zu Wohnzwecken benutzt werden soll!
Vor wahrheitswidrigen Angaben - nur um den Mietvertrag zu erhalten - sollte sich der Mieter hüten!
Aus falschen Angaben des Mieters kann eine Regresspflicht gegenüber dem Vermieter entstehen; gegenüber dem Finanzamt wäre das wohl mind. Beihilfe zum Steuerbetrug.

Sind die Grundvoraussetzungen gegeben, dann ist der Vermieter aber auch an entsprechende Vorschriften gebunden > der Mietvertrag muss den Vorschriften bzgl. Vorsteuerabzug entsprechen (fortlaufende Rechnungs-Nummer, Angabe der Steuernummer des Vermieters, Mwst-Ausweis), ggfs. Ausstellung einer korrekten Dauerrechnung an den Mieter -> § 14 UmStG

Also alles nicht so einfach!

siehe z.B. auch
http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-n…

zu den Fragen ergibt sich:

Die Mehrwertsteuer soll auf die Gesamtfläche und nicht nur auf die "vielleicht gewerblich zu nutzende Fläche erhoben werden.
Ist es möglich das ein Vermieter die Mehrwertsteuer auf eine gemietete Wohnfläche erhebt ?

NEIN

Außerdem wird vom Vermieter zur Bedingung gemacht das vom zukünftigen Mieter eine Gewerbeanmeldung vorgelegt wird !

Auf die Gewerbeanmeldung kommt es nicht an - sondern auf die tatsächlichen Umstände, die der Vermieter ggfs. dem Finanzamt nachweisen muss.

Hallo Tina,

nachdem du noch einige Einzelheiten genannt hast, hat Rudi ja alles sehr gut zusammengefasst.

Tatsache ist, das ein VM durch die Option (das kann er tatsächlich wählen er muss also nicht) zur Umsatzsteuer bei Neubau oder Renovierung die Mehrwertsteuer der entsprechenden Betriebe im Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Ein gewerblicher Mieter kann ebenfalls die von ihm gezahlte MWST bei der Steuererklärung zurückverlangen bzw. glaube ich auch als Vorsteuerabzug geltend machen. Bin kein Steuerexperte. :smile:

Was immer noch nicht ganz klar ist: Der VM will aber auch nichtgewerbliche Mieter mit der MWST belegen und hat sich deswegen gedacht, die können ja alle mal ein Gewerbe anmelden?

So hört sich das nämlich an, wenn du schreibst das die gesamte Fläche als gewerbliche Fläche angemeldet werden soll und die Mieter einen Gewerbeschein vorlegen sollen.

Einem solchen VM würde ich mal ganz schnell unlautere Gedanken unterstellen und mich darauf mit Sicherheit nicht einlassen. Schließlich kann man nicht ohne Folgen und Umstände ein Gewerbe eintragen lassen. Soweit ich weiss jedenfalls.

Zumindest hätte man ja dann die Arbeit der Steuererklärung/en für sein Gewerbe evtl. hätte man in Vorlage zu gehen, wenn das Finanzamt das so festsetzt. etc.

Gruß
Nita