MeinPaket.de - Gutschein in EÜR verbuchen

Hallo! Ich hätte da eine eigentlich einfache Frage, hab aber bisher nichts dazu im Internet finden können. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen :smile:

Angenommen Person A ist selbstständig, nur EÜR, keine doppelte Buchführung.

A kauft für 200€ Waren bei MeinPaket und löst einen Online-Gutscheincode (10% Preisnachlass) beim Kauf ein. Es ergeben sich 20€ Rabatt.

Per Lastschrift werden also nur 180€ vom Konto abgebucht.
Der Händler erhält von MeinPaket.de den vollen Kaufpreis (200€), der Rabatt steht somit nicht auf der Händler-Rechnung.

Wie müsste Person A dies in der EÜR verbuchen, da für den Gutschein ja eigentlich kein Beleg existiert?

Vielen Dank schonmal!
Michael

Da gibt es nur eine korrekte Möglichkeit:
Den Händler um Ausstellung einer korrekten Rechnung über 180 Euro bitten. Irgendwo muss er ja auch seine 20 Euro verbuchen oder? Ehrlichkeit währt am längsten, auch gebenüber dem Finanzamt, spätestens bis Betriebsprüfung.

Danke für die schnelle Antwort :smile:

Das Problem bei der Sache ist, dass MeinPaket.de ja eine Händlerplattform ist, d.h. die Rechnung vom Händler ist schon korrekt, da dieser von MeinPaket.de den vollen Kaufpreis erhält. Aber MeinPaket.de selber stellt keine Rechnungen aus (gleiches Prinzip wie bei eBay), weshalb Person A nur die Händlerrechnung erhält.
Würde der Händler den Gutschein verbuchen, passt seine Buchhaltung auch nicht mehr.

Könnte Person A nicht einfach in der EÜR einen Unterpunkt Einnahmen>Gutscheine anlegen und diese dort verbuchen? Dann wäre die EÜR wieder korrekt. Dann besteht dafür aber wiederum kein Beleg.

Hallo Michael, keine Buchung ohne Beleg - das ist allgemein gültig. Also könnte A den Online-Gutschein kopieren und beifügen (Finanzbeamte sind mit moderner Technik vertraut und verstehen hier das Problem des Belegnachweises) oder einen Eigen- oder Ersatzbeleg (ich weiß nicht genau die Bezeichnung) erstellen und beifügen.

Viele Grüße

Also einfach die Bestellbestätigung von MeinPaket.de (mit dem verrechneten Gutschein) ausdrucken und den vollen Kaufpreis als Ausgabe und den Gutschein als Einnahme buchen, oder denke ich schon wieder zu kompliziert?

Notfalls einen Eigenbeleg dafür schreiben.

Hallo Michael,

es ist eigentlich ganz einfach.

Das was als Rechnungsbetrag (Netto,Brutto) am Ende auf Deiner Rechnung steht zieht.

Egal ob vorher Rabatt oder Gutschrift war.
Das was bei Dir als Geld fließt ist maßgebend.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Zeilinger, Geschäftsführer

un-be-ze EDV Beratungsgesellschaft m.b.H.
Schulstr. 23
D 53804 Much
GERMANY

Tel.: (+49) 22 45 - 915 6900
Mobil: (+49) 172 - 24 66 939
Fax: (+49) 22 45 - 618 995

EMail: [email protected]

Web-Site: www.un-be-ze.de

Geschäftsführer: Oliver Zeilinger
USt-ID: DE 224 070 958 Finanzamt Siegburg - HRB: 6594
Gerichtsstand: Siegburg

Aber dann passt ja die Buchhaltung nicht mehr… dann habe ich ja effektiv weniger ausgegeben als theoretisch auf der Rechnung steht?

Wenn man einfach die Bestell-/Versandbestätigung an die Rechnung heftet und dann den effektiven Betrag (von der Bestellbestätigung, also dem was tatsächlich vom Konto abgebucht wurde) in der EÜR einträgt? Dann sollte das ganze doch passen oder?

Hi,

nochmal, egal was wo sonst noch auftaucht. Für die Steuer sprich Finanzamt bzw. Deinen Steuerberater ist nur das „geflossene Geld“ Maßgeblich. Und das sollte mit der RECHNUNG identisch sein. Was auf sonstigen „Zetteln“ noch drauf steht ist vollkommen egal.

Deine Buchhaltung zahlt was auf der RECHNUNG steht
unter „Zahlen Sie … Nettobetrag + UsSt = Brutto = Zahlbetrag“. Alles andere wie man zu dem ENDBETRAG kommt interessiert nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Zeilinger, Geschäftsführer

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Gerichtsstand: Siegburg

Hallo,

die per Lastschrift abgebuchten 180 € stellen die Betriebsausgabe dar. Da nur EÜR erstellt wird, wird ja nicht gebucht.
Ich würde den Lastschriftbeleg mit der Händlerrechung verbinden, so dass die Zahlung über 180 € der Rechnung über 200 € zugeordnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Das hört sich doch nach einer vernünftigen Lösung an :smile:

Vielen Dank!

Hallo Michael, wie du es beschreibst, wäre es möglich. Aber eine richtige Einnahme ist es wohl nicht. Darum würde ich es nicht als Einnahme buchen. Analog zum Einstandspreis, bei dem alle Rabatte abgezogen wurden, würd ich die verminderte Ausgabe buchen. In dem Beispiel des A mit 180 EUR.

Viele Grüße

P.S. So würde ich es nach bestem Wissen und Gewissen machen, aber: Lass die Finanzbeamten gern so was finden und nachfragen. Dann erhältst du Gelegenheit deine Vorgehensweise darzulegen. Solch kleine Nachfragen sind viel angenehmer als große.

Also einfach die Bestellbestätigung von MeinPaket.de (mit dem
verrechneten Gutschein) ausdrucken und den vollen Kaufpreis
als Ausgabe und den Gutschein als Einnahme buchen, oder denke
ich schon wieder zu kompliziert?

Naja, eine Privatnutzung z.B. eines Geschäfts-PKW wäre ja auch keine „Einnahme“ in dem Sinne, wird aber trotzdem so verbucht.

Die verminderte Ausgabe hört sich für mich aber nach der besten Lösung an (wie unten beim Post von Jürgen Roth schon gesagt). Wenn das dem Finanzamt / dem Steuerprüfer unklar erscheinen sollte, werden die schon nachfragen. Zumindest kann ich die Vorgehensweise dann erläutern und es sieht nicht wie versuchte Steuerhinterziehung oder wie auch immer aus.

Danke nochmals :smile:

Tut mir leid, da bin ich auch unsicher.

Hallo,

die 180 € werden als Betriebsausgabe verbucht, da dies der tatsächliche Geldabgang ist. Beleg über 200 € aufheben und handschriftl. Gutscheinnachlass vermerken.

Hallo! Ich hätte da eine eigentlich einfache Frage, hab aber
bisher nichts dazu im Internet finden können. Vielleicht könnt
ihr mir ja helfen :smile:

Angenommen Person A ist selbstständig, nur EÜR, keine :doppelte
Buchführung.

A kauft für 200€ Waren bei MeinPaket und löst einen
Online-Gutscheincode (10% Preisnachlass) beim Kauf ein. Es
ergeben sich 20€ Rabatt.

Per Lastschrift werden also nur 180€ vom Konto abgebucht.
Der Händler erhält von MeinPaket.de den vollen Kaufpreis
(200€), der Rabatt steht somit nicht auf der Händler-Rechnung.

Wie müsste Person A dies in der EÜR verbuchen, da für den
Gutschein ja eigentlich kein Beleg existiert?

Vielen Dank schonmal!
Michael

Einfach ein Eigenbeleg anfertigen (zum Beispiel e-Mail Verkehr mit MeinPaket.de) woraus hervor geht, dass ein Rabatt von 20% gewährt wurde, den an die Händlerrechnung anfügen und in der EÜR 180,-€ als Betriebsausgabe ansetzen.

Oder, aber völlig unnötig bei EÜR, die 200,-€ als Betriebsausgabe ansetzen und bei den Betriebseinnahmen 20,-€ gewährte Rabatte als Einnahme.

Hoffe das hat geholfen, Björn