Liebe/-r Experte/-in,
auf diesem Wege die Frage, welche Fristen/Auflagen es gibt, wenn eine neue Immobilie zunächst als Kapitalanlage verwendet werden soll (z.B. 5 Jahre) und im Anschluss zur Eigennutzung.
Gibt es eine Mindestfrist, in welcher das Haus vermietet bleiben muss oder gar eine Mindest-Einnahme-Summe oder dergleichen, um zu beweisen, dass tatsächlich der Zweck der Kapitalanlage vorlag?
Welche Option gibt es zur Mischung von Kapitalanlage und Eigennutzung innerhalb eines Hauses, z.B. wenn die Schwiegermutter das Haus mietet (tatsächlich auch darin wohnt) man selbst aber mit darin wohnt.
Wäre es ebenfalls denkbar das Haus pseudo zu vermieten, jedoch selbst darin zu wohnen?
Ggf. mit Anmeldung an anderer Stelle (Wohnung)?
Vielleicht kann die Kommunikation auch auf anderem Wege (privater) realisiert werden.
Vielen Dank!