Vor Kurzem habe ich mich mit meinem Mieter außergerichtlich auf eine Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt.
Nach seinem Auszug möchte ich die Wohnung mit größerem Aufwand umbauen lassen und selbst einziehen. Dazu ist es notwendig, dass die
Wohnung von einem Architekten vermessen und von einem Statiker geprüft wird.
Vor drei Wochen schlug ich dem Mieter 3 Termine für die Wohnungsbesichtigung vor, mit der Bitte einen auszusuchen
oder einen anderen Terminvorschlag zu machen. Nachdem er nicht reagierte, legte ich einen Termin fest und bat ihn, dafür zu
sorgen, dass wir Zutritt zu der Wohnung erhalten.
Nun hat er sich an den Mieterschutzbund gewandt. Dieser teilte mir mit, dass der Zutritt zu der Wohnung verwehrt wird.
Weiterhin drohte er gleich strafrechtl. Konsequenzen für den Fall an, dass ich in die Wohnung einbreche (was natürlich völlig
aus der Luft gegriffen ist).
Lt. Mietvertrag ist dem Vermieter nach vorheriger Absprache eine Besichtigung der Wohnung erlaubt.
Nun meine Fragen:
- welche Möglichkeiten gibt es, einen Besichtigungstermin durchzusetzen.
- kann ich gegen den Mieter oder gegen den Mieterschutzbund Schadenersatzansprüchen wegen finanzieller
Nachteile, die sich aus der Zutrittsverweigerung ergeben, geltend machen? (z.B. werden sich die Erteilung der
Baugenehmigung und damit mein geplanter Einzug erheblich verzögern) - Gibt’s für so einen Fall Präzedenzurteile?
Besten Dank im Voraus