Muss dieser anhang von beiden ehemlagien Mieter unterschrieben werden oder nur noch von der einen person.
Meiner Meinung nach dürfte die vom ausscheidenden Mieter unterschriebene Kündigung ausreichen bzw. der Zusatzvertrag muss nicht zwingend vom ausscheidenden Mieter unterschrieben werden. Es dient aber der Klarstellung und ist damit für alle Beteiligten sinnvoll.
Dadurch, dass der ausscheidende Mieter noch im Mietvertrag steht, könnte es nämlich zu folgenden Problemen kommen:
- der ausscheidende Mieter könnte wieder seine mietvertraglichen Rechte wahrnehmen wollen und wieder in die Wohnung einziehen …
- der weiterwohnende Mieter bleibt die Miete schuldig > da sich aus dem Mietvertrag eine gesamtschuldnerische Haftung beider Mieter ergibt, wäre der Vermieter berechtigt, sich trotz seines Auszugs noch an den ausgeschiedenen Mieter zu halten …
Durch die Unterschrift aller 3 Beteiligten auf dem Zusatzvertrag wird ein klares Dokument geschaffen, wodurch ggfs. vermieden wird, dass in einem Streitfall womöglich erst gerichtlich geklärt werden müsste, ob die damalige Kündigung des ausgeschiedenen Mieter tatsächlich dafür ausreichte (falls sie dann noch als Beweis vorgelegt werden kann), dass er - rein rechtlich gesehen - aus dem Mietvertrag ausgeschieden ist …