Mietevertrag

Hallo

Folgender fall Mitevertrag wird von beiden Mietern ( stehn beide im Mietvertrag) gekündigt zum 31.10.2007
ein teil der Mietpartei möchte kündigung zurück nehmen.
nach prüfung der Einkommensverhältnisse ist vermieter damit einverstanden.
Es wird ein anhang zum Mietvertrag erstellt wo eben nur noch ein teil als mietpartei eigetragen mit dem Vermerk das der früherre Mitvertrag weiter seine gültigkeit hat nur mit dem unterschied als halt nur noch eine mietpartei. Muss dieser anhang von beiden ehemlagien Mieter unterschrieben werden oder nur noch von der einen person.

Danke

Muss dieser anhang von beiden ehemlagien Mieter unterschrieben werden oder nur noch von der einen person.

Meiner Meinung nach dürfte die vom ausscheidenden Mieter unterschriebene Kündigung ausreichen bzw. der Zusatzvertrag muss nicht zwingend vom ausscheidenden Mieter unterschrieben werden. Es dient aber der Klarstellung und ist damit für alle Beteiligten sinnvoll.

Dadurch, dass der ausscheidende Mieter noch im Mietvertrag steht, könnte es nämlich zu folgenden Problemen kommen:

  • der ausscheidende Mieter könnte wieder seine mietvertraglichen Rechte wahrnehmen wollen und wieder in die Wohnung einziehen …
  • der weiterwohnende Mieter bleibt die Miete schuldig > da sich aus dem Mietvertrag eine gesamtschuldnerische Haftung beider Mieter ergibt, wäre der Vermieter berechtigt, sich trotz seines Auszugs noch an den ausgeschiedenen Mieter zu halten …

Durch die Unterschrift aller 3 Beteiligten auf dem Zusatzvertrag wird ein klares Dokument geschaffen, wodurch ggfs. vermieden wird, dass in einem Streitfall womöglich erst gerichtlich geklärt werden müsste, ob die damalige Kündigung des ausgeschiedenen Mieter tatsächlich dafür ausreichte (falls sie dann noch als Beweis vorgelegt werden kann), dass er - rein rechtlich gesehen - aus dem Mietvertrag ausgeschieden ist …

Auf die Unterschrift des anderen kommt es nicht an. Eine Kündigung kann man rechtstechnisch gesehen nicht zurücknehmen. Letztlich geschieht nichts weiter, als dass zwischen einem der Mieter und dem Vermieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird. Und jemand, der daran nicht beteiligt ist, muss auch nicht unterzeichnen.

Levay