Mietkaution als Hartz 4 Empfängerin behalten?

Hallo:smile:
Ich bin Hartz4 Empfängerin und möchte gerne umziehen.Als ich noch Arbeit hatte,habe ich meiner jetzigen Vermieterin eine Kaution hinterlegt.Da die Vermieterin mir diese ja zurückzahlen muss,werde ich Geld auf mein Konto bekommen.Ich brauche aber die Kaution,da ich in einer neuen Wohnung ja auch Kaution zahlen muss.
Nun sagt man mir,das jedes Geld als Einkommen gewertet wird.Ich brauche aber das Geld,da ich ohne Kaution nicht ausziehen kann.
Was kann ich tun,damit ich das Geld behalten darf?
Bin über jede Info dankbar.

Hallo!
Du musst nur Gelder zurück zahlen, die Dir das Jobcenter ausgelegt oder bezahlt hat. Das ist auch logisch. Denn wenn Du Dir Geld ausborgst, musst Du es als normaler Mitteleuropäer auch wieder zurück zahlen. Dieses Geld gilt auch nicht als Einkommen.
Das Geld darfst Du behalten und wieder für eine neue Kaution einsetzen, vorausgesetzt, Du hast es investiert.
Bevor es aber zum Streit kommen könnte, wäre es besser, wenn Deine ehemalige Vermieterin Dir das Geld in bar auszahlt oder auf eine andere Bankverbindung, Deines Vertrauens, überweist.
Tschüß

Hallo MingTea,

in der Tat muss dieser ‚Zufluss‘ bei der Arge/JC angegeben werden.

Und: sollte der Grund Ihres Umzugs mit Zustimmung Ihrer Arge/JC erfolgen, können vorn dort Umzugskosten/Kaution (ggf. darlehensweise) übernommen werden.

Um die Kaution behalten zu können: Arbeit aufnehmen, bei ARGE/JC auf Leistung verzichten, dann umziehen …

Gruß

Matrix_

Hallo:smile:
Ich bin Hartz4 Empfängerin und möchte gerne umziehen. … Als ich noch Arbeit hatte,habe ich meiner jetzigen Vermieterin eine :Kaution hinterlegt.Da die Vermieterin mir diese ja zurückzahlen muss,werde ich Geld auf mein Konto bekommen. Was kann ich tun,damit ich das Geld behalten darf? Bin über jede Info dankbar.

Hallo,
ist irrssinnig. Das Amt zahlt deine Kaution und du musst diese zurückzahlen. Rede mit deinem Sachbearbeiter dass das Geld für die kommende Kaution ist. Wäre ja sonst eine Doppelbelastung. In deinem Antrag für die neue Wohnung muss die KAution aber aufgeführt sein, sonst gibts -Ärger

Gruß

Hallo,
Sorry da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner…
Viel Glück!

Hallo MingTea,
als Hartz4 Empfängerin hast Du eigentlich die Möglichkeit die Kaution als Bürgschaft zu beantragen beim Amt. Die wird dann wenn die Kaution der alten Wohnung ausgezahlt wird (was sich häufig als schwierig gestaltet!!) zurückgenommen, wenn Du das Geld an Deinen neuen Vermieter zahlst. Das solltest Du klären beim Amt.
Soviel kann ich Dir jedoch von Vermieterseite sagen, kein Vermieter wird Dir vor Auszug aus der Wohnung die Kaution auszahlen, es kann sogar bis zu 3 Monate dauern bis Du Dein Geld erhältst, den es können immer Schäden entdeckt werden die bei der Wohnungsabnahme evtl. übersehen worden sind!! Mein Rat mach von jedem Fenster, jeder Türseite und den einzelnen Räumen Fotos, so dass Du nachweisen kannst das alles i. O. war bei Auszug! Alles Gute, Hase1

Hallo
also ja, es stimmt, dass Gelder, die du „einnimmst“ anzurechnen sind.
Mit dem Amt abklären, dass das Kaution ist und bleibt.
Oder was ist damit: von der alten Vermieterin auf das Konto der neuen Vermieterin gleich überweisen lassen, so dass es gar nicht erst in deinen Büchern auftaucht? Bin mir nicht sicher, ob das klappt… ob es legal ist? Hmmm…
Wie auch immer: good luck!

Generell gilt jeder Geldzufluss als Einnahme und wird angerechnet.
Um etwas genaues zu sagen liegen mir zu wenig Informationen vor.
Wird für die neue Wohnung eine Kaution fällig?
Ist der Umzug von der Arge genehmigt bzw. angeordnet??
Dann würde ich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter mal sprechen. Wenn sie Dir die zurückgezahlte Kaution anrechnen, kannst Du die neue nicht zahlen. Ergo steht das Thema Kautionszahlung durch die Arge im Raum. Aber wie gesagt, Voraussetzung ist das der Umzug von der Arge genehmigt ist…

Am besten mal im Jobcenter nachfragen, nicht jedes Geld wird angerechnet und wenn Du nachweisen kannst das Du in der neuen Wohnung auch eine Kaution zahlen musst oder Genossenschaftsanteile dürfte es keine Schwierigkeit sein.

hallo, wenn die kaution nicht vom amt gezahlt worden ist, darf das geld sowohl für die neue kaution verwendet werden, da es beim amt sowieso auch nur über darlehen gezahlt werden kann, und des wäre doch unsinn. die kaution wird ja sowieso hinterlegt, entweder bei einer bank in form von einem sparbuch.
also können sie es auf den neuen vermieter umschreiben oder neu machen.
lg elfie759