Hallo,
Was ich herausgefunden habe ist folgendes:
Man kann eine Mietminderung in Höhe von ca. 20% - 60% bei
Baulärm im Mietshaus geltend machen.
Das ist zwar richtig, aber es kommt darauf, ob und wo sich der Lärm ergibt, im Haus, vor dem Haus oder wo. Sodann kommt es auf die Art des Lärms an.
Wenn dieser Zustand (Baustelle) heute auftritt, dem Vermieter
das direkt per FAX mitgeteilt / angezeigt wird, wie ist es
denn dann genau mit der Minderung, wie wird sie berechnet?
Die Mietminderung - meine Empfehlung - ich kenne das Urteil, dass von der Warmmmiete die Mietminderung gemacht werden darf - nur bei der Kaltmiete vornehmen und dann selbstverständlich prozentual und anteilig der Tage.
Pro Tag ein dreißigstel von der Bruttomiete, oder wie wird das
berechnet?
Bruttomiete / 30 ( oder 31 Tage ) x Anzhal der tage bei Lärm.
Die Frage lässt aber keine Empfehlung zu, sie ist nicht präzise und der Mieter sollte sich genau überlegen, was er als Lärm bezeichnet. Im Übrigen ist seit der Neuauflage der Lärmschutzverordnung Baulärm von für 6 Uhr durchgehend bis 20 Uhr erlaubt.
Grüsse Günter