Mietpreisvergleich bindend?

Hallo,

wie bindend ist sind Mietpreise aus Vergleichswohnungen?
Muss der Vermieter diese akzeptieren, wenn diese noch dazu aus der gleichen Wohnanlage stammen?

Hintergrund:
Es hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden und der neue Eigentümer möchte statt 555.- Euro (inkl. Nebenkosten in Höhe von 110.-) nun plötzlich 120.- Euro mehr (Kaltmiete + 50.- und + 70.- Euro NK). Die Vergleichsmieten liegen im Durchschnitt bei 542.- Euro warm.

Der neue Eigentümer stützt sich bei der Erhöhung der Nebenkosten auf einen Wirtschaftsplan der Hausverwaltung für 2011 und behauptet, dass dies umlagefähige Betriebskosten sind, die der Mieter zu tragen hätte. Rein rechnerisch stimmen die 180.- Euro pro Monat.
Der Mieter der Wohnung ist äusserst sparsam was Heizung und Warmwasser betrifft und nun stellt sich die Frage, wie die Nebenkosten in einer Vergleichswohnung z.B. nur 65.- Euro betragen können und nun fast das dreifache bezahlt werden soll.
(Info: Es handelt sich hierbei um eine 1 Zimmer Wohnung mit 37,3 m², inkl. Tiefgarage, in München)

Hallo,

wenn die Vorauszahlung so „richtig“ und so zu erwarten ist, wird man kaum was dagegen machen können. Aber dieses Geld ist ja nicht weg, wenn man weniger verbraucht bekommt man den Rest zurück mit der nächsten Abrechnung.

Zur Mieterhöhung fehlen Grund und Frist, ohne die kann man nichts sagen.

hth