Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal gleich ein paar Fragen zum Thema Mietrecht.
Ich habe im Februar über einen Makler ein Einfamilienhaus
gefunden. Nach einer kurzen Besichtigung bei den damaligen
Mietern, habe ich mich entschlossen, dass Haus zu mieten.
Nun sind die alten Mieter raus und ich habe gemäß Mietvertrag
das Haus ab dem 1.4. gemietet. Nun habe ich die Schlüssel
bekommen und mit dem Makler die Übergabe gemacht.
Dabei bin ich aus allen Wolken gefallen.
IST BEI DER ÜBERNAHME EIN PROTOKOLL GEMACHT WORDEN; WO ALL DIE MÄNGEL DIE VORHANDEN WAREN AUFGESCHRIEBEN WURDEN; MIT EINEM TERMIN BIS WANN SIE ZU BESEITIGEN SIND?
Die Vormieter haben ihren gesammten Müll (Bauschutt,
Lebensmittelrest etc.) im Carport gelassen.
Wie ich nun festgestellt habe, ist der Dielenboden in einem
Raum gebrochen.
In einem Raum ist deutlich Schimmel zu sehen. Die Fenster des
Hauses schließen bzw öffnen nicht mehr richtig, wird aber nur
ne Einstellungssache sein.
Ein Fenster hat jedoch ein Loch für eine Abluftanlage, die ich
allerdings nicht brauche.
In einem anderen Raum ist der ganze Parkettboden locken. Die
einzelnen Platten sind locker und kommen hoch.
Die Toiletten sind derzeit nicht zu benutzen, da sie in den
letzten Jahren nicht gereinigt wurden. Die Spülkästen sind
defekt, Absperrventile für Wasser müssten erneuert werden.
Die ganzen Mängel habe ich mit Fotos der Vermieterin
geschickt…
Die Antwort kam promt…so nach dem Motto, dass alles mein
Problem sei…
Ich sollte mal die Toiletten richtig sauber machen, wegen dem
gesamten Müll soll ich mich mit dem Vormieter in Verbindung
setzen. Und den Boden soll ich wieder festkleben. Zudem hätte
sie kein Geld für weitere Reparaturen.
Nun meine Fragen:
Ist die Vermieterin nicht für den Boden verantwortlich? Es
geht nicht um Teppich oder so, der Boden ist einfach kaputt. DER VERMIETER IST FÜR DEN BODEN VERANTWORTLICH, NICHT DER NEUE MIETER! ER HÄTTE DEM VORMIETER DIESE ARBEITEN „AUFS AUGE DRÜCKEN KÖNNEN“ ABER SO BLEIBT ES DEM VERMIETER
Muss ich mich tatsächlich mit dem Vormieter wegen dem Müll in
Verbindung setzen?
NEIN; AUCH DAS IST DIE ANGELEGENHEIT DES VERMIETERS; ICH HOFFE NUR DAS DAS GLEICH BEMÄNGELT WURDE UND AUCH SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN WURDE; WAS IMMER GANZ WICHTIG IST
Und nun die Hauptfrage:
Könnte ich komplett vom Mietvertrag zurücktreten da das Haus
nicht bewohnbar ist?
NICHT BEWOHNBAR IST IMMER EIN SEHR WEITER BEGRIFF; ZUMAL DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN MÄNGEL IN EINEM KURZEN ZEITRAHMEN BEI VERNÜNFTIGER ABSPRACHE SCHNELL BESEITIGT WÄREN…
IST NICHTS SCHRIFTLICHES (PROTOKOLL BEI ÜBERNAHME)VORHANDEN WIRD ES NICHT EINFACH; ZUMAL DER VERMIETER DIE CHANCE BEKOMMEN MUSS ZUR REPARATUR; UND ZWAR MIT FRISTSETZUNG
DIE EINZIGE CHANCE DIE ICH SEHE IST WENN SCHIMMELBEFALL IN DER WOHNUNG SO STARK IST DAS DIE WOHNUNG UNMÖGLICH BEZOGEN WERDEN KANN; DANN DÜRFTEN CHANCEN BESTEHEN.
Hätte ich dann auch eine Chance, die Maklergebühr
zurückbekommen?
ICH DENKE NEIN; DENN ES WAREN JA ALLES KEINE VERSTECKTEN MÄNGEL; DIE MAN WENN MAN DIE WOHNUNG GRÜNDLICH VOR UNTERSCHREIBEN DES MIETVERTRAGES; BZW: BEI ÜBERNAHME DER WOHNUNG HÄTTE SEHEN UND ERKENNEN MÜSSEN.
ES IST NICHT BÖSE GEMEINT ABER: BEVOR MAN EINEN WOHNUNG / HAUS ÜBERNIMMT WIRD ALLES GETESTET; ANGEFANGEN OB DER WASSERHAHN LÄUFT… OB FENSTER SCHLIE?EN , DICHUNGEN IN ORDUNG SIND; SCHLÜSSEL PASSEN UND SCHLIESSEN … AUFGEHÖRT BEI WÄNDEN UND BÖDEN.
WAS ALLERDINGS MÖGLICH IST; DEN MIETZINS ZU KÜRZEN BIS ZUR MÄNGELBESEITIGUNG; DEM VERMIETER SCHRIFTLICH MITTEILEN DAS BIS ZUR BESEITIGUNG DER MÄNGEL DIE MIETE GEKÜRZT WIRD; TERMIN SETZEN BIS WANN DIE ZU BEANSTANDEN DINGE ERLEDIGT SEIN MÜSSEN.
ICH HABE GENERELL PROBLEME DAMIT; WIE KANN ICH EINE WOHNUNG SO VERLASSEN UND WIE KANN ICH SIE IN EINEM SOLLCHEN ZUSTAND ÜBERGEBEN… UNMÖGLICH
ICH KANN DEN ÄRGER VOLL VERSTEHEN; BEIM NÄCHSTEN MAL GANZ GRÜNDLICH SCHAUEN; DENN WER NICHTS ZU VERBERGEN HAT DER HAT DAMIT AUCH KEINE PROBLEME.
MEIN TIP, DER MIETERBUND KANN DIR IN SOLLCH EINEM MASSIEN FALL MIT RAT UND TAT BESSER ZUR SEITE STEHEN, DENN DIE SIND VORORT UND KÖNNEN BESSER BEURTEILEN IN WELCHE RICHTUNG ES LAUFEN KANN …
EINE WEITER MÖGLICHKEIT DIE MIR NOCH EINFÄLLT WÄRE, DEM VERMIETER VORZUSCHLAGEN DIE ARBEITEN MACHEN ZU LASSEN UND DIE BETRÄGE VON DER MIETE ABZUZIEHEN; BELEGBAR DURCH DIE RECHNUNGEN… MÜSSTE ABER ABGEKLÄRT SEIN ZWISCHEN MIETER UND VERIETER UND DAS SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN WERDEN.
VIEL ERFOLG UND VOR ALLEM EINEN EINSICHTIGEN VERMIETER; DER EIGENTLICH WISSEN MÜSSTE WAS SEIN PART IST.
VIELE GRÜSSE
MARGRET
PS. WÄRE SCHÖN ZU HÖREN WIE ES AUSGEGANGEN IST; LEIDER HEI?T IN DER HEUTIGEN ZEIT RECHT HABEN NICHT MEHR RECHT BEKOMMEN… HAB ICH ALS VERMIETER AUCH SCHON OFTGENUG ERFAHREN MÜSSEN
Vielen Dank schon mal!
Markus