Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da mal gleich ein paar Fragen zum Thema Mietrecht.

Ich habe im Februar über einen Makler ein Einfamilienhaus gefunden. Nach einer kurzen Besichtigung bei den damaligen Mietern, habe ich mich entschlossen, dass Haus zu mieten.

Nun sind die alten Mieter raus und ich habe gemäß Mietvertrag das Haus ab dem 1.4. gemietet. Nun habe ich die Schlüssel bekommen und mit dem Makler die Übergabe gemacht.
Dabei bin ich aus allen Wolken gefallen.

Die Vormieter haben ihren gesammten Müll (Bauschutt, Lebensmittelrest etc.) im Carport gelassen.

Wie ich nun festgestellt habe, ist der Dielenboden in einem Raum gebrochen.
In einem Raum ist deutlich Schimmel zu sehen. Die Fenster des Hauses schließen bzw öffnen nicht mehr richtig, wird aber nur ne Einstellungssache sein.
Ein Fenster hat jedoch ein Loch für eine Abluftanlage, die ich allerdings nicht brauche.

In einem anderen Raum ist der ganze Parkettboden locken. Die einzelnen Platten sind locker und kommen hoch.
Die Toiletten sind derzeit nicht zu benutzen, da sie in den letzten Jahren nicht gereinigt wurden. Die Spülkästen sind defekt, Absperrventile für Wasser müssten erneuert werden.

Die ganzen Mängel habe ich mit Fotos der Vermieterin geschickt…
Die Antwort kam promt…so nach dem Motto, dass alles mein Problem sei…

Ich sollte mal die Toiletten richtig sauber machen, wegen dem gesamten Müll soll ich mich mit dem Vormieter in Verbindung setzen. Und den Boden soll ich wieder festkleben. Zudem hätte sie kein Geld für weitere Reparaturen.

Nun meine Fragen:
Ist die Vermieterin nicht für den Boden verantwortlich? Es geht nicht um Teppich oder so, der Boden ist einfach kaputt. Muss ich mich tatsächlich mit dem Vormieter wegen dem Müll in Verbindung setzen?

Und nun die Hauptfrage:
Könnte ich komplett vom Mietvertrag zurücktreten da das Haus nicht bewohnbar ist?
Hätte ich dann auch eine Chance, die Maklergebühr zurückbekommen?

Vielen Dank schon mal!

Markus

Als erstes stellt sich mir, bei so vielen Mängeln, die Frage, wie um Gottes Willen denn überhaubt die Hausübergabe erfolgte !!!
Blind - im guten Glauben ???
Ich bin selbst Vermieter und mache so etwas prinzipiell gemeinsam mit dem Alt- und Neumieter.
Hast du ein Übernahmeprotokoll mit dem Makler gemacht?
Dieses Dokument ist das wichtigste bei einer Wohnungsübernahme. Ohne dem läuft gar nichts.
Abgesehen davon hast du den Mietgegenstand nicht von dem Vormieter übernommen, sondern von dem Eigentümer. Und in diesem Fall wahrscheinlich vertreten vom Makler. Oder wie war die Verantwortung des Maklers geklärt?
Weil der dann auch für die auftretenden Mängel erstmal der Ansprechpartner ist.
Wenn in dem Übernahmeprotokoll (teilweise im Mietvertrag mit integriert) drinn steht: übernommen wie gesehen, dann sind nur versteckte Mängel anzeigefähig und darunter zählt ein dotal verschmutztes WC-Becken nicht. Auch die kaputten Fußböden würde ich mit darunter zählen.

Aber wie gesagt, ohne Wissen über den Inhalt des Übergabeprotokolls ist schwer eine Aussage zu treffen.

Thomas

Hallo Thomas,

erstmal Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe die Mängel bei der ersten Besichtigung nicht gesehen, weil natürlich Möbel in der Schimmelecke standen, Teppich auf dem kaputten Dielenboden lag und so weiter.
Im Übergabeprotokoll sind die ganzen Mängel aufgeführt. Auch der gesamte Müll.
Und nun ist die Vermieterin nicht bereit, etwas an den ganzen Mängeln zu machen.
Könnte ich dann komplett vom Mietvertrag zurücktreten?

Danke nochmal
Markus

Lieber Ratsuchender,
wenn das Haus tatsächlich in einem unbewohnwaren oder gesundsheitschädlichen Zustand ist, könnten Sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Man kann sich allerdings über die Unbewohnbarkeit streiten, die Menschen haben da sehr verschiedene Ansprüche an Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit.
Die Maklergebühren können Sie nicht zurückverlangen, da der Makler seine Leistung erbracht hat.
Im Prinzip ist es Sache des Vermieters, das Haus in einem ordentlichen Zustand zu vermieten; es kommt aber auch darauf an, was genau in Ihrem Mietvertrag zum Zustand des Hauses angegeben ist, und ob der Schaden schon bei der Besichtigung erkennbar war.

Ein Weg wäre, dem Vermieter unter Drohung mit Mietminderung eine Frist zur Schadensbeseitigung zu setzen. Verläuft die Frist ohne Ergebnis, können Sie die Schäden selbst beseitigen oder durch eine Fachfirma beseitigen lassen, und die Kosten dafür von der Miete abziehen. Der Vermieter kann sich das dann von seinem Exmieter, soweit dieser den Schaden verursacht hat, erstatten lassen, z.B. von der Kaution abziehen. Keinesfalls ist es Ihre Sache als neuer Mieter, sich mit dem Vormieter auseinanderzusetzen. Viel Glück!

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da mal gleich ein paar Fragen zum Thema Mietrecht.

Ich habe im Februar über einen Makler ein Einfamilienhaus
gefunden. Nach einer kurzen Besichtigung bei den damaligen
Mietern, habe ich mich entschlossen, dass Haus zu mieten.

Nun sind die alten Mieter raus und ich habe gemäß Mietvertrag
das Haus ab dem 1.4. gemietet. Nun habe ich die Schlüssel
bekommen und mit dem Makler die Übergabe gemacht.
Dabei bin ich aus allen Wolken gefallen.

IST BEI DER ÜBERNAHME EIN PROTOKOLL GEMACHT WORDEN; WO ALL DIE MÄNGEL DIE VORHANDEN WAREN AUFGESCHRIEBEN WURDEN; MIT EINEM TERMIN BIS WANN SIE ZU BESEITIGEN SIND?

Die Vormieter haben ihren gesammten Müll (Bauschutt,
Lebensmittelrest etc.) im Carport gelassen.

Wie ich nun festgestellt habe, ist der Dielenboden in einem
Raum gebrochen.
In einem Raum ist deutlich Schimmel zu sehen. Die Fenster des
Hauses schließen bzw öffnen nicht mehr richtig, wird aber nur
ne Einstellungssache sein.
Ein Fenster hat jedoch ein Loch für eine Abluftanlage, die ich
allerdings nicht brauche.

In einem anderen Raum ist der ganze Parkettboden locken. Die
einzelnen Platten sind locker und kommen hoch.
Die Toiletten sind derzeit nicht zu benutzen, da sie in den
letzten Jahren nicht gereinigt wurden. Die Spülkästen sind
defekt, Absperrventile für Wasser müssten erneuert werden.

Die ganzen Mängel habe ich mit Fotos der Vermieterin
geschickt…
Die Antwort kam promt…so nach dem Motto, dass alles mein
Problem sei…

Ich sollte mal die Toiletten richtig sauber machen, wegen dem
gesamten Müll soll ich mich mit dem Vormieter in Verbindung
setzen. Und den Boden soll ich wieder festkleben. Zudem hätte
sie kein Geld für weitere Reparaturen.

Nun meine Fragen:
Ist die Vermieterin nicht für den Boden verantwortlich? Es
geht nicht um Teppich oder so, der Boden ist einfach kaputt. DER VERMIETER IST FÜR DEN BODEN VERANTWORTLICH, NICHT DER NEUE MIETER! ER HÄTTE DEM VORMIETER DIESE ARBEITEN „AUFS AUGE DRÜCKEN KÖNNEN“ ABER SO BLEIBT ES DEM VERMIETER
Muss ich mich tatsächlich mit dem Vormieter wegen dem Müll in
Verbindung setzen?

NEIN; AUCH DAS IST DIE ANGELEGENHEIT DES VERMIETERS; ICH HOFFE NUR DAS DAS GLEICH BEMÄNGELT WURDE UND AUCH SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN WURDE; WAS IMMER GANZ WICHTIG IST

Und nun die Hauptfrage:
Könnte ich komplett vom Mietvertrag zurücktreten da das Haus
nicht bewohnbar ist?

NICHT BEWOHNBAR IST IMMER EIN SEHR WEITER BEGRIFF; ZUMAL DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN MÄNGEL IN EINEM KURZEN ZEITRAHMEN BEI VERNÜNFTIGER ABSPRACHE SCHNELL BESEITIGT WÄREN…
IST NICHTS SCHRIFTLICHES (PROTOKOLL BEI ÜBERNAHME)VORHANDEN WIRD ES NICHT EINFACH; ZUMAL DER VERMIETER DIE CHANCE BEKOMMEN MUSS ZUR REPARATUR; UND ZWAR MIT FRISTSETZUNG
DIE EINZIGE CHANCE DIE ICH SEHE IST WENN SCHIMMELBEFALL IN DER WOHNUNG SO STARK IST DAS DIE WOHNUNG UNMÖGLICH BEZOGEN WERDEN KANN; DANN DÜRFTEN CHANCEN BESTEHEN.

Hätte ich dann auch eine Chance, die Maklergebühr
zurückbekommen?

ICH DENKE NEIN; DENN ES WAREN JA ALLES KEINE VERSTECKTEN MÄNGEL; DIE MAN WENN MAN DIE WOHNUNG GRÜNDLICH VOR UNTERSCHREIBEN DES MIETVERTRAGES; BZW: BEI ÜBERNAHME DER WOHNUNG HÄTTE SEHEN UND ERKENNEN MÜSSEN.
ES IST NICHT BÖSE GEMEINT ABER: BEVOR MAN EINEN WOHNUNG / HAUS ÜBERNIMMT WIRD ALLES GETESTET; ANGEFANGEN OB DER WASSERHAHN LÄUFT… OB FENSTER SCHLIE?EN , DICHUNGEN IN ORDUNG SIND; SCHLÜSSEL PASSEN UND SCHLIESSEN … AUFGEHÖRT BEI WÄNDEN UND BÖDEN.

WAS ALLERDINGS MÖGLICH IST; DEN MIETZINS ZU KÜRZEN BIS ZUR MÄNGELBESEITIGUNG; DEM VERMIETER SCHRIFTLICH MITTEILEN DAS BIS ZUR BESEITIGUNG DER MÄNGEL DIE MIETE GEKÜRZT WIRD; TERMIN SETZEN BIS WANN DIE ZU BEANSTANDEN DINGE ERLEDIGT SEIN MÜSSEN.

ICH HABE GENERELL PROBLEME DAMIT; WIE KANN ICH EINE WOHNUNG SO VERLASSEN UND WIE KANN ICH SIE IN EINEM SOLLCHEN ZUSTAND ÜBERGEBEN… UNMÖGLICH
ICH KANN DEN ÄRGER VOLL VERSTEHEN; BEIM NÄCHSTEN MAL GANZ GRÜNDLICH SCHAUEN; DENN WER NICHTS ZU VERBERGEN HAT DER HAT DAMIT AUCH KEINE PROBLEME.

MEIN TIP, DER MIETERBUND KANN DIR IN SOLLCH EINEM MASSIEN FALL MIT RAT UND TAT BESSER ZUR SEITE STEHEN, DENN DIE SIND VORORT UND KÖNNEN BESSER BEURTEILEN IN WELCHE RICHTUNG ES LAUFEN KANN …

EINE WEITER MÖGLICHKEIT DIE MIR NOCH EINFÄLLT WÄRE, DEM VERMIETER VORZUSCHLAGEN DIE ARBEITEN MACHEN ZU LASSEN UND DIE BETRÄGE VON DER MIETE ABZUZIEHEN; BELEGBAR DURCH DIE RECHNUNGEN… MÜSSTE ABER ABGEKLÄRT SEIN ZWISCHEN MIETER UND VERIETER UND DAS SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN WERDEN.

VIEL ERFOLG UND VOR ALLEM EINEN EINSICHTIGEN VERMIETER; DER EIGENTLICH WISSEN MÜSSTE WAS SEIN PART IST.

VIELE GRÜSSE
MARGRET

PS. WÄRE SCHÖN ZU HÖREN WIE ES AUSGEGANGEN IST; LEIDER HEI?T IN DER HEUTIGEN ZEIT RECHT HABEN NICHT MEHR RECHT BEKOMMEN… HAB ICH ALS VERMIETER AUCH SCHON OFTGENUG ERFAHREN MÜSSEN

Vielen Dank schon mal!

Markus

Hallo,
wegen Krankheit kann ich leider derzeit nicht antworten
Viele Grüße
HVRB

Hallo, leider kann ich diesbezüglich nicht weiterhelfen.
Viele Grüße