Mietrecht : Flagge vom nachbarn stört

Liebe/r Experte,

meine Mutter (71) lebt im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses. In der Wohnung unter ihr wohnt ein Mensch der gerne die Deutsche Flagge sieht, und zwar täglich. Er hat eine Masten auf seiner Terrasse, und lässt seine Fahne auf Augenhöhe des Balkons meiner Mutter wehen. Alle bitten die Fahne umzustellen oder tiefer zu hängen ignoriert er.

Meine Mutter hat ein Flaggenfobie noch aus ihrer Kindheit im Krieg und kann im Grunde genommen weder den Balkon noch einen Teil des Wohnzimmers nutzen wenn sie die Flagge nicht sehen möchte.

Eine Bitte an den Vermieter sich um das Problem zu kümmern blieb ebenfalls unbeantwortet.

Fragen:

  1. Welche Möglichkeiten haben wir, den Mieter dazu zu bringen seine Fahne aus dem Blickfeld meiner Mutter zu entfernen?
  2. Welche Pflichten kann ich beim Vermieter einklagen, dieses Problem zu lösen? Kann meine Mutter die Miete kürzen solange der Zustand anhält (dies ist wahrscheinlich der einzige Weg um den Vermieter zu motivieren)?
  3. Gibt es hierzu Musterprozesse die wir heranziehen können?

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

Ich denke nicht, dass es dafür eine Verordnung gibt, die Deiner Mutter recht geben würde. Allerdings habe ich einen Artikel gefunden in dem darauf hingewiesen wird, dass das Aufhängen der Flagge zwar erlaubt ist, aber nur in soweit, als das die Nachbarn noch aus Ihren Fenstern schauen können müssen.

Wenn das bei Dir bzw. Deiner Mutter tatsächlich nicht gegeben ist, könntest Du Dich darauf berufen. Ich habe an anderer Stelle auch von diesen Probleme gelesen und auch, dass hier sogar Ordnungsamt und Polizei eingeschaltet wurden. Allerdings wurde beides mal darauf hingewiesen, dass es nichts unrechtes ist und man privat mit einem Anwalt dagegen vorgehen muss. In diesem Fall würde die Klage auf „Unterlassung“ lauten.

Hier noch die Artikel:
http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienh…
http://www.focus.de/finanzen/news/mietwohnung_aid_83…

Liebe Grüße,
Eve.

Also als erstes erstmal hallo. Ich würde den Paragraphen mit einbeziehen :
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Und es scheint eine sehr detailierte Frage zu sein , denn da es ihre Mutter stört aus der Vergangenheit heraus und es keine direkten Mängel vom Vermieter ausgehend sind. Würde ich versuchen den Streit im Vernünftigen zu klären, ihre Mutter ist dadurch ja leider sehr eingeschränkt in der Nutzung des Balkons . Es gibt bestimmt mehrere Präsidenzfälle hierzu nur müsste man vielleicht einfach bei Google Rechtsstreit Beglaggung eingeben. Ich kann leider nicht mehr helfen. Sorry aber viel Glück. Gruss Kai

Hallo Toto Vidal,

leider kann ich da nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Ffmler

Wie da die rechtliche Lage ist, kann ich leider nicht sagen. Ich würde jedoch empfehlen mit dem Mieter erneuet zu sprechen. Bei dem Gespräch würde ich darauf hinweisen, dass bei weiterem Ignorieren der Bitte die Hausverwaltung hinzugezogen wird. Bei uns im haus hat ein Bewohner im EG zwei Flaggen (WM) stets gehisst. Dies passierte aber erst nach Absprache mit den Nachbarn im 1. OG. Ich denke, dass ohne vorherige Absprache so etwas nicht zulässig ist.
Leider kann ich dazu nicht mehr sagen.

Viel Glück!