Wie mißt man bei Schrägen in einer Wohnung die qm-Zahl?
Und wenn im Mietvertrag „ca. 100 qm“ steht und beim Nachmessen kommt man auf höchstens 90 - das ist doch Betrug, oder? Ist der Vertrag dann nichtig? Man hat doch die Wohnung für die qm zu dem Preis gemietet. Kann man einen neuen Vertrag mit Angleichung des Preises fordern? Bekommt man sein „zuviel“ gezahltes Geld zurück?
vielen Dank!
Gruß Arno