Mietvertrag

Person A möchte demnächst umziehen. Er hat auch schon den Mietvertrag als Muster bekommen. Nun ist er sich aber in einigen Sachen nicht sicher, ob die Punkte richtig sind.

1… die Kosten für kleinere Reparaturen bis 100€ sind vom Mieter im Einzelfall zu tragen. … Beschädite Glasscheiben sind vom Mieter zu ersetzen

  1. … der Vermieter stellt Einbauküche samt Herd und Waschmaschine zur Verfügung. Ein Anspruch auf Funktionsfähigkeit besteht nicht. Reparaturen sind durch den Mieter durchzuführen

zu a) habe ich folgendes gefunden (DMB/Immobilienscout24):

Wirksam ist die Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 EUR nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres darf höchstens 300 EUR bzw. 10 Prozent der Jahreskaltmiete betragen und nur Reparaturen an Gegenständen umfassen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des Vermieters.
Die Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel ist ferner an weitere Voraussetzungen gebunden: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden die Klausel gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden und Rollos.

Erfüllt die Kleinreparaturklausel nicht all diese Voraussetzungen oder weicht sie zu Ungunsten des Mieters ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen.

Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran beteiligen.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Dann muss er zahlen. Und hat er sich zum Beispiel eine Gasetagenheizung (mit Genehmigung des Vermieters) eingebaut, muss er auch für deren Wartung und Reparaturen aufkommen.

und b) halte ich einfach für unwirksam: Wenn Geräte Gegenstand des Mietverhältnisses sind, dann haben sie auch zu funktionieren…

T.

Hallo,

die bisherige Rechtsprechung geht von 75 e im Einzelfall und höchstens 8 % der Jahresmiete aus. Berücksichtigt man die Kostensteigerungen dann sehe ich wenig Chancen gegen Beträge von 100 € vorzugehen.

1… die Kosten für kleinere Reparaturen bis 100€ sind vom
Mieter im Einzelfall zu tragen. … Beschädite Glasscheiben
sind vom Mieter zu ersetzen

nur dann, wenn der Schaden vom Mieter verursacht wurde.

  1. … der Vermieter stellt Einbauküche samt Herd und
    Waschmaschine zur Verfügung. Ein Anspruch auf
    Funktionsfähigkeit besteht nicht. Reparaturen sind durch den
    Mieter durchzuführen

Wenn bei der Miete ist ein Zuschlag für die Einbauküche nicht eingerechnet ist, kann dies durchaus so vereinbart werden. Es muss aber in diesen Fall vereinbart sein, dass der Mieter Gerätereparaturen selbst zahlt und berechtigt ist, wenn er auszieht, Neugeräte, die im Rahmen einer Reparatur gekauft werden müssen auszubauen und mitzunehmen. Im Übrigen, wer solche Vereinbarungen vorsieht stellt meist alte und reparaturanfällige Geräte zur Verfügung. Mietverträge mit solchen Vereinbarungen sollte jemand nur bei einer wirklichen Notlage unterschreiben. Beser ist, weitersuchen.

Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar, der in einem Mieterverein Berater ist.

Grüsse Günter