Mietvertrag gekündigt !

Hallo ich habe meinen Mietvertrag gekündigt, da ich ein Haus gefunden habe.

Jetzt meine Frage: Darf mein Vermieter in den 3 Monaten Kündigungsfrist die Fenster oder Umbauarbeiten machen? Solang wie ich in der Wohnung war gab es seitens des Vermieters nie Anstalten die alten Fenster zu tauschen jetzt hab ich gekündigt .Und siehe da er will es in denn 3 Monaten (kündigungsfrist machen) darf er das? Und wenn ja darf ich eine Mietminderung machen ?

Danke im Voraus

MFG Tony Meyer

Hallo Tony,

bitte an jemanden anderen wenden.

Ich lösche mein Profil hier, da ich nicht mehr in diesem Bereich tätig bin.

Sorry.

Alles Gute

Hallo!
Auch wenn es nach Schikane seitens des Vermieters aussieht hat er leider das Recht ( vorausgesetzt angemessene Ankündigungsfrist ) die Fenster zu wechseln. Da gibt es dann auch keine Möglichkeit der Mietminderung ausgenommen die Bauarbeiten nehmen länger in Anspruch als angemessen wäre. Wie lange diese angemessene Zeit ist weiß ich jetzt leider nicht.
Zum Thema umbauarbeiten kommt es zum einen darauf an um welche arbeiten es sich handelt und ob das ganze Zumutbar ist. Falls das ganze einen gewissen Lärmpegel überschreitet sich jede menge Staub entwickelt oder andere gesundheitsgefährdenden Maßnahmen ergriffen werden muß er eine andere Möglichkeit zum wohnen bieten. Zur not auch per Hotel ( das er zu bezahlen hat )
Greetz Petra

Hallo Tony,
beide Fragen sind mit ja zu beantworten.
Aber du musst nicht alles hin nehmen. Sollte es zu erheblichen Einschränkungen der Wohnsituation kommen(Lärm /Schmutz etc.), dann kannst du sogar den Handwerkern, im schlimmsten Fall, den Zutritt verweigern. Auf jeden Fall rate ich dir rechtlichen Rat einzuholen, bevor du Sanktionen durchführst.
Hier kann dir auch ein Mieterverein weiter helfen.
Ich drück dir die Daumen, dass sich die Arbeiten in Grenzen halten.
L. G. Heike

Lieber Tony,
Entschuldigung, ich kam den ganzen Tag nicht in Wer-weiß-was rein. Trotzdem möchte ich noch einen Kommentar abgeben. Die Antworten sind teilweise richtig.
Der Vermieter darf die Arbeiten wegen seiner Instandsetzungspflicht durchführen lassen. Der Mieter muss dieses dulden.

Kann während der Erhaltungsmaßnahmen die Wohnung nicht bewohnt werden oder wird der Wohngebrauch erheblich beeinträchtigt (Einbau neuer Fenster) bist du berechtigt, die Miete nach dem Grad der Beeinträchtigung kürzen. Wie schon oben gesagt, kannst du Schadensersatz bzw. Hotelunterkunft in Anspruch nehmen.

Auf eines möchte ich dich aber auf jeden Fall hinweisen. Zur Übergabe der Wohnung und der Schlüssel lass dir ein Übergabeprotokoll unterschreiben. Zusammen mit einem Zeugen und dem Vermieter machst du von Raum zu Raum einen Rundgang und hakst in dem vorher angefertigten Protokoll die entsprechenden Punk te ab. Es schützt dich vor späteren Ansprüchen durch den Vermieter. Unter dem Begriff Wohnungsübergabeprotokoll findest du im Internet viele hilfreiche Links, kannst auch Vordrucke runterladen. Geprüft werden soll auch alles, was beweglich ist.

Die Mietkaution ist dir mit Zinsen auszuzahlen (Beleg von der Bank) und die Betriebskosten dürfen nur bis zum Übergabedatum beziffert werden. Meist wird jährlich abgerechnet, also vom 1.1.bis 31.12. Die Betriebskosten müssen spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes erfragen.

80 % aller Fehler entstehen bei den Betriebkosten. Falls du dazu noch Fragen h ast, melde dich gerne wieder.
LG Zwillingsjungfrau