Hallo,
habe vor ca. einer Woche einen Mietvertrag unterschrieben, welcher auf mich UND meine Lebensgefährtin läuft. Bisher habe NUR ich diesen unterschrieben. Nun möchten wir diese Wohnung nichtg mehr, da wir beim nochmaligen Besichtigen (Wohnung ausmessen) festgestellt haben, das der zugehörige Balkon sehr borös ist und auch der jetztige Noch-Mieter durch diesen durchgekracht ist. Welche Möglichkeiten habe ich nun, den Mietvertrag rückgängig zu machen?
Bisher habe ich nur folgendes gefunden:
§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.
(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Gehört der Balkon zum gemieteten Wohnraum, da dessen Benutzung davon ja schon mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.
Schon mal im Vorraus vielen Dank für eure Antworten.
MfG