Guten Tag,
ein Bekannter von mir arbeitet in einem großen Kinobetrieb auf 400 €
Basis, ist also ein „Minijobler“. Es würde nun interessieren, ob
folgende Punkte so, wie sie derzeit dort ablaufen, rechtmäßig akzep-
tabel sind.
a) maximale Stundenanzahl
Um auf die 400 € zu kommen, muss man 16,5 Stunden pro Woche arbeiten,
bei einem Stundenlohn von 5,90. Im Vertrag ist es so geregelt, dass
man maximal 25 Stunden pro Woche arbeiten darf. Das ist, denke ich mal,
okay…
Darf man nun insgesamt 100 Stunden pro Monat arbeiten? Oder ist die
maximal zulässige Arbeitszeit an die 400 € gebunden? Also maximale
Stundenanzahl ~ 65,5?
Darf man bei diesen Minijobs auf Überstunden arbeiten, die in den
nächsten Monat übertragen werden?
b) Lohnauszahlung
Bis wann muss der Arbeitgeber den Lohn ausgezahlt haben? Zurzeit ist
es so, dass er den Lohn für den jeweiligen Monat immer zwischen dem
15. und 20. des Folgemonats überwiesen bekommt.
„Gehalt“ muss immer am Ende des Monats oder spätestens am 1. des
Folgemonats überwiesen worden sein. Wie verhält es sich bei den Mini-
jobs?
c) Betriebsleiter vs. Geschäftsführer(?)
Muss ein Geschäftsführer eines solchen Betriebes immer genau genannt
werden? Bekannt ist jedem eine Geschäftsführerin, jedoch ist ihr Ehe-
mann angeblich für alles verantwortlich und „terrorisiert“ dem ent-
sprechend die Angestellten.
Sollten Betriebsleiter und „Geschäftsführer“ zusammen anwesend sein,
welche „Befehle“ haben sodann vorrang?
Ich wäre über gute und weiterhelfende Antworten sehr dankbar, damit
ich die sogleich mitteilen kann!
bye. peppo akà andré