Jein…
Moien!
Der ist laut Anzeige ein 50ccm Roller, derzeit auf 45
gedrosselt, mit dem ziehen eines rosafarbenen Steckers soll er
aber offiziell seine 70km/h fahren.
In D wird das nicht funktionieren, da neue (Inverkehrbringung nach dem 28.02.2002) 50 cm³-Fahrzeuge nur 45 km/h fahren dürfen. Theoretisch wäre dafür ne richige Anmeldung mit amtlichem Kennzeichen, alle 2 Jahre HU usw erforderlich. Und natürlich die A1.
Ausnahmen bilden nur ältere Fahrzeuge, wie Vespa & Co, die 50 fahren dürfen. Und natürlich meine persönlichen Favoriten, die Simson-Mokicks mit Inverkehrbringung vor dem 01.03.1992, die fast alle legal 60 fahren dürfen, oft solo (ohne Sozius) 70 laufen u mitm im B enthaltenen M geführt werden dürfen. Ausnahmen sind die Mofas (SR1 , SR2, SR2e, SL1, vmax ~ 35 km/h), der SR4-1 „Spatz“ (vmax=50 km/h) und der SR4-3 Sperber. Für dieses kleine Kraftpaket (50 cm³, 4,6 PS, vmax = 75 km/h) war schon zu DDR-Zeiten der HuFu (150er Führerschein, ab 16 Jahren möglich) und eine amtliche Zulassung erforderlich. Für nen Unbedarften isses allerdings nichts, denn ne Simme braucht viel Zuwendung…
Wenn diese auch im Papier eingetragen sind, darf ich den
Roller nur mit einem A1 fahren, oder?
Oder aber gedrosselt?
Du darfst ihn nur gedrosselt fahren. Ziehst du den ominösen Stecker ab, isses nich nur Fahren ohne Führerschein, sondern auch „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ und „Fahren ohne Haftpflichtversicherung“…
Der Spass kostet am Ende weitaus mehr als die A1…
Ansonsten, hat jemand Erfahrung zu dem Roller?
Ich nicht.
Gruss
Mutschy