Mit freund zusammen ziehen

ich bin alleinerziehende mama von zwei kindern und lebe von hartz 4 möchte jetzt aber das der vater von kind zwei zu mir zieht.er geht voll arbeiten
Frage
Wie wird das jetzt bei der arge gerechnet

sein einkommen wird zu 100% angerechnet. er muss für dich und kind nr.1 bezahlen…
euch bleibt weniger als jetzt
sorry für die harten worte aber ist so dass undter gewissenumständen die hilfe komplett wegfallen kann oder dass ihr 4 auf alg2 status herabfallt…
überlegt es euch sehr sehr gut bevor ihr diesen schritt geht

Hallo

Da Ihr ein gemeinsames Kind habt, gehört er bei Zusammenzug automatisch zu Eurer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II), und sein Einkommen /Vermögen wird entsprechend mitberücksichtigt. D.h. er muss mit seinem anrechenbaren (!) Einkommen ggf. auch für die Bedarfe deiner Kinder und für dich aufkommen (und du ggf. auch für seine, falls du Einkommen hast) - Ihr bildet dann eine 4-Personen-Bedarfsgemeinschaft.
Die Kinder sind Euch Erwachsenen gegenüber im SGB II-Rechtsbereich allerdings nicht unterhaltspflichtig, d.h. ihr Einkommen (Kindergeld, Unterhalt etc.) darf nur auf ihren eigenen Bedarf angerechnet werden.

Bei Euren Bedarfen wird für dich und ihn jeweils der Partnerregelsatz angesetzt (je 337 Euro), dein Alleinerziehungs-Mehrbedarfszuschlag fällt weg, für die Kinder gilt ihr altersabhängiger Sozialgeld-Regelsatz : hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft.
Auf die Bedarfe angerechnet werden die Einkommen abzüglich Absetz- und Freibeträgen: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Für ihn als Aufstocker zur Info: http://hartz.info/index.php?topic=27.0

Ihr habt Anspruch auf eine angemessene Wohnung für 4 Personen.
http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
http://hartz.info/index.php?topic=15.0
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

ALG2-Rechner: http://hartz.info/index.php?topic=43765.0

LG

hallo, das kommt auf den verdienst an, kindergeld, elterngeld, wird auch vom amt berücksichtigt, wenn dies über den regelsatz hinnaus kommt, muss er für euch aufkommen. ihr könnt euch auch im internet schlau machen, da gibt es jetzt eine seite wo man sich das ausrechnen kann, bevor man zum amt geht, des heißt hartz4 rechner, da werden alle daten eingegeben und dann kann man ersehen was einem zusteht usw.

lg chipsy759

ein riesen danke er hat ja schon ein sohn aus erster ehe wo er unterhalt für zahlen muss jetzt sagte mir auch noch die arge kein geld für uns heißt für sie keine krankenversicherung das würde heißr ich müsste auch noch 150 euro für die versicherung dann zahlen

bitte
den unterhalt für seinen ersten sohn wird auf alle fälle von ihm einbehalten… auch wenn ihr zusammen seit. und ja wenn kein geld mehr von der arge kommt müsst ihr euch selber versichern und das muss er zahlen weil er das geld verdient einzig sein kind könnte nur mit deiner einwilligung in seine familienversicherung aufgenommen werden ihr aber währt ohne schutz…
also nochmal gaaanz gut überlegen ob sich das alles lohnt

hätte nie gedacht das das alles so schwer ist! er bekommt monatlich 1100 euro raus minus den unterhalt für sein sohn der 200 euro beträgt sind ja auch nur noch 900 euro 200 euro sprit kosten da er er nicht in der nähe arbeitet minus versicherung fürs auto und ich bekomme kindergeld 364 unterhalt für die große 289 und elterngeld zur zeit noch ist doch alles nicht fair

Wenn das Einkommen deines Freundes um die 1250,00 Euro übersteigt bekommt ihr gar keinen Cent vom Amt.

Wenn es darunter liegt, bekommt ihr dem entsprechend Geld, und dann habt ihr noch einen Freibetrag von ca. 150,00 bis 200,00 Euro, den ihr zu dem Hartz-4-Leistungen dazu bekommt.

Es sei denn, dein Freund ist Untermieter.

es ist eben nicht alles fair was gesetz ist. aber bei dem einkommen müsstet ihr aug harz4 sein bedenke in einer bedarfsgemeinschaft ist der unterhalt für die 2. erwachsene person fasst 100 euronen weniger als für den haushaltsvorstand. es gibt auch freibeträge aber ob die sich lohnen… und bei seinem einkommen sollte er mal überlegen ob er nicht nen anspruch auf wohngeld hat

Hallo
Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Es wird sein Einkommen voll gerechnet.
Und wenn Euch mehr zusteht, dann bekommt ihr. Sonst nicht.
Kind eins wird ebenfalls als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gesehen. Darauf achten, was er an Unterhalt von seinem Vater bekommt. Und wenn da etwas fehlt, dann bekommt das Kind Hartz4.
Alles Gute

hallo und danke für deine antwort ich möchte ihn als mein freund und vater meiner zweiten tochter hier melden er bekommt 1100 euro raus und muss auch aus erster ehe unterhalt für sein sohn zahlen

hallo und danke für deine antwort ich möchte ihn als mein
freund und vater meiner zweiten tochter hier melden er
bekommt 1100 euro raus und muss auch aus erster ehe unterhalt
für sein sohn zahlen

Demnach müsste dein Freund ca. 200,00 Euro Unterhalt zahlen. Von dem Selbstbehalt kann deine Freund noch 5% als Mehraufwand zurechnen.D.h. das dein Freund nicht z.b. 850,00 Euro für sich hat sondern 900,00Euro. Diese 50,00 Euro Differenz könnte rein rechtlich vom Unterhalt abgezogen werden. Und für eure Tochter müsstet ihr auch ca. 70,00 Euro vom Amt bekommen.

Sein Lohn wird bei Dir voll angerechnet. Entsprechend der Höhe bekommst Du noch Leistungen oder keine mehr.